Asbest-Berufungsfall: Mildere Strafe

Ein Berufungsgericht in Italien hat im Eternit-Prozess die Strafe gegen den Schweizer Unternehmer Stephan Schmidheiny auf ein Jahr und acht
Monate Haft reduziert.

Beim Prozess in Turin ging es um den Tod eines Arbeiters und einer Anwohnerin einer ehemaligen Asbestzementfabrik Schmidheinys, die 1982 geschlossen worden war. Schmidheiny war in erster Instanz wegen fahrlässiger Tötung der beiden Personen zu vier Jahren Haft verurteilt worden.

Das Berufungsgericht machte ihn nun nur für den Tod des Arbeiters verantwortlich. Schmidheinys Verteidigung liess mitteilen, trotz der reduzierten Strafe gegen das Urteil Rekurs einzulegen.

Quelle:swisstxt
Asbest-Berufungsfall: Mildere Strafe
Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon