Luzerner Regierungsrat schlägt Neuverteilung vor

Anteil zweckgebundener Gelder für öV soll erhöht werden

Mehr als 50 Millionen Fahrgäste waren 2017 mit der VBL unterwegs.

(Bild: ida)

Der Regierungsrat schlägt dem Kantonsrat eine Neuverteilung zweckgebundener Einnahmen aus der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe und den Verkehrssteuern vor. Gelder zur Finanzierung der Kantonsstrassen sollen reduziert werden. Gleichzeitig soll der zweckgebundenen Anteil zur Finanzierung des öffentlichen Verkehrs erhöht werden. Dadurch soll die Staatskasse um mehr als sechs Millionen Franken entlastet werden.

Die Einnahmen aus der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) sowie den Verkehrssteuern werden im Kanton Luzern zweckgebunden für die Finanzierung der Strassen sowie des öffentlichen Verkehrs (öV) eingesetzt. Nach heutiger Regelung fliessen drei Viertel der Einnahmen in den Bau und Unterhalt der Kantonsstrassen (rund 65 Prozent) und der Gemeindestrassen (zehn Prozent) ein Viertel kommt dem öV zu Gute.

Rund 25 Millionen Franken allgemeine Staatsmittel für öV

Der Aufgabenbereich öV liesse sich nicht allein durch die Mittel aus den zweckgebundenen Einnahmen finanzieren und werde aktuell zusätzlich mit rund 25 Millionen Franken allgemeinen Staatsmitteln finanziert. Hinzu kämen zunehmenden Kosten für die Businfrastruktur, insbesondere zur Realisierung von wichtigen Umsteigeknoten.

Zweckgebundende Gelder für öV sollen um fünf Prozent erhöht werden

Der Regierungsrat schlägt dem Kantonsrat nun vor, den zweckgebundenen Anteil aus der LSVA und den Verkehrssteuern für die Kantonsstrassen um fünf Prozent zu reduzieren (auf neu 60%) und den zweckgebundenen Anteil für den öV gleichzeitig um fünf Prozent zu erhöhen (auf neu 30%).
 
Während die Erträge aus der LSVA in den nächsten Jahren in etwa gleichbleiben sollen, sei bei den Erträgen aus den Verkehrssteuern gemäss Prognosen des Strassenverkehrsamtes weiter mit einem jährlichen Anstieg im Millionenbereich zu rechnen. Dadurch würden jährlich auch die für den Bau und Unterhalt der Kantonsstrassen zur Verfügung stehenden Mittel steigen. Mit der vorgesehenen Neuverteilung würden diese Mittel mittelfristig plafoniert werden. Die vorübergehend entstehenden Mindererträge sollen mit Mehrerträgen aus Verkehrssteuern innert weniger Jahren wieder ausgeglichen werden.

Staatskasse soll um mehr als sechs Millionen Franken entlastet werden

Mit der gleichzeitigen Erhöhung des zweckgebundenen Anteils zur Finanzierung des öV könne die allgemeine Staatskasse entlastet werden – die Anpassung führe zu Einsparungen in der Erfolgsrechnung von rund 6,3 Millionen Franken pro Jahr. Denn je mehr zweckgebundene Mittel zur Verfügung stehen würden, desto weniger allgemeine Staatsmittel müssten zusätzlich für den öV verwendet werden, wie die Stadt in einer Mitteilung vom Mittwoch mitteilte.

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