Anpassung bei AHV- und IV-Renten

Der Bundesrat passt die AHV- und IV-Renten an die Teuerung- und Lohnentwicklung an.

Sie steigen im nächsten Jahr um 2,9 Prozent. Die Minimalrente beträgt damit neu 1260 Franken pro Monat statt 1225 Franken. Die Kinderzulage steigt von 200 auf 215 Franken, die Ausbildungszulage von 250 auf 268 Franken pro Monat. Der Bundesrat hat die Renten von AHV und IV laut Mitteilung vom Mittwoch gemäss dem im AHV-Gesetz vorgeschriebenen Mischindex angepasst.

Alle zwei Jahre muss geprüft werden, ob die Renten an die Teuerung und die Entwicklung der Löhne angepasst werden müssen.

Quelle:swisstxt
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