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Anklage im Fall «Hefenhofen»

Im Tierquälerei-Fall von Hefenhofen/TG hat die Staatsanwaltschaft Thurgau Anklage erhoben. Sie beantragt für den angeklagten ehemaligen Pferdehändler eine Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren. In der Anklageschrift wird ihm unter anderem bei der Haltung von Pferden, Schafen, Rindern und weiteren Tieren mehrfache Tierquälerei vorgeworfen. Zentrale Punkte sind dabei die nicht artgerechte Haltung, aber auch die nicht tierschutzkonforme Tötung. Der Fall hatte Anfang 2017 schweizweit für Schlagzeilen gesorgt. Damals war der Hof des Beschuldigten behördlich geräumt worden.

Quelle:swisstxt
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