Angepasstes Strassenverkehrsgesetz
Mehrere Änderungen des Schweizer Strassenverkehrsgesetzes treten am Sonntag in Kraft. Diese Änderungen hatte das Parlament im Frühling beschlossen.
Bei Raserdelikten erhalten Gerichte neu mehr Ermessensspielraum. Die Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe kann neu unterschritten werden, wenn ein Autofahrer oder eine Autofahrerin aus «achtenswerten Beweggründen» gehandelt hat oder noch unbescholten ist.
National und Ständerat wollten die Mindeststrafe bei Raserdelikten ursprünglich abschaffen. Nach der Androhung eines Referendums der Stiftung «Roadcross» änderte das Parlament aber seine Meinung.
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