Hausbesitzer Adrian Risi will Entscheid anfechten

Alpenblick-Hochhäuser werden unter Denkmalschutz gestellt

Der Zuger Regierungsrat hat den gesamten Alpenblick unter Schutz gestellt. Dagegen wehrt sich nun auch die Gemeinde Cham.

(Bild: woz)

Die Siedlung Alpenblick wird unter kantonalen Schutz gestellt: Dies hat der Zuger Regierungsrat beschlossen. Adrian Risi aus Baar, einer der Hausbesitzer im Alpenblick, der seine Liegenschaft abreissen möchte, will sich gegen diesen Entscheid wehren.

Wie die Direktion des Innern mitteilt, hat der Zuger Regierungsrat hat die Mehrfamilienhäuser und das Kleinschulhaus der Siedlung Alpenblick in Cham als Baudenkmäler von regionaler Bedeutung unter kantonalen Schutz gestellt.

Hochhäuser sind Zeitzeugen

Bei den ortsbildprägenden Bauten, die zwischen 1962 und 1971 realisiert wurden, handle es sich um äusserst wichtige bauliche Zeugen aus der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg und um die erste Hochhaussiedlung des Kantons Zug, begründet Frau Landammann und Direktorin des Innern, Manuela Weichelt, die Entscheidung in einer Medienmitteilung.

Das Bauensemble mit dem markanten Backsteinmauerwerk wurde zwischen 1962 und 1971 in zwei Etappen von den Zuger Architekten Josef Stöckli, Erich Weber und Ralph Schmid realisiert. Die Siedlung bildet laut Regierungsrat aufgrund der verwendeten Baumaterialien und der Konzeption eine gestalterische Einheit und prägt von Zug und Steinhausen her kommend den Ortseingang von Cham.

«Beim Alpenblick handelt es sich um eine Siedlung handelt, die sowohl in städtebaulicher wie architektonischer Hinsicht über herausragende Qualitäten verfügt.»

Manuela Weichelt, Frau Landammann und Direktorin des Innern

Die zehn Alpenblick-Hochhausbauten sind in vier Häusergruppen angeordnet und weisen unterschiedliche Geschosszahlen auf. Die Baukörper sind entlang einer Erschliessungsstrasse optimal in eine von Bäumen, grosszügigen Grünflächen, Sichtachsen und naturnahen Uferpartien geprägte Landschaft eingebettet.

Siedlung ist pionierhaft

«Zusammenfassend hält die Zuger Regierung in ihrem Entscheid fest, dass es sich beim Alpenblick um eine Siedlung handelt, die sowohl in städtebaulicher wie architektonischer Hinsicht über herausragende Qualitäten verfügt», sagt Weichelt. Die Siedlung sei für die damalige Zeit pionierhaft gewesen, habe bis heute Vorzeigecharakter und verfüge über einen sehr hohen kulturellen und heimatkundlichen Wert.

Gleichzeitig verkörpere sie historisch den von der Hochkonjunktur geprägten Bauboom, den die Gemeinde mit diesem Projekt in der sensiblen Uferzone weitsichtig und vorbildlich gesteuert habe.

Alpenblick einzige Zuger Hochhaussiedlung im schützenswerten Inventar

Der Alpenblick ist die einzige Hochhaussiedlung des Kantons Zug, die im Inventar der schützenswerten Denkmäler aufgeführt ist.

«Das ist nur ein Zwischenentscheid, ich werde die Sache weiterziehen ans Verwaltungsgericht.»

Adrian Risi, Hausbesitzer im Alpenblick

Ausgelöst durch ein Abbruchgesuch für eine einzelne Liegenschaft hatte der Regierungsrat die Schutzwürdigkeit der gesamten Wohnsiedlung zu prüfen. Der Abbruch eines einzelnen Wohnblocks wäre aus Sicht der Regierung nicht mit dem Schutzcharakter vereinbar und müsste als unwiderruflichen Verlust gewertet werden.

Das Haus Alpenblick 8 soll abgerissen und neu aufgebaut – anstatt total saniert zu werden. Nun hat der Zuger Regierungsrat die gesamte Alpenblick-Siedlung unter Denkmalschutz gestellt.

Das Haus Alpenblick 8 soll abgerissen und neu aufgebaut – anstatt total saniert zu werden. Nun hat der Zuger Regierungsrat die gesamte Alpenblick-Siedlung unter Denkmalschutz gestellt.

(Bild: woz)

«Das ist nur ein Zwischenentscheid, ich werde die Sache weiterziehen ans Verwaltungsgericht», sagt Adrian Risi gegenüber zentralplus. Dem Baarer Unternehmer gehört eines der Häuser im Alpenblick (zentralplus berichtete), genauer gesagt: Haus Nummer 8. Das in die Jahre gekommene Gebäude will er nicht sanieren, sondern abreissen, um einen Neubau zu erstellen. «Wir werden dabei nicht chancenlos sein, wir lassen uns nicht einteignen.»

«Spielraum, um Häuser künftig baulich zu ertüchtigen»

Der Entscheid des Regierungsrates, den Alpenblick unter Schutz zu stellen, stützt sich unter anderem auf ein Gutachten der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege (EKD) und erfolgte auf Antrag der Kantonalen Denkmalkommission.

«Mit der Unterschutzstellung kann sichergestellt werden, dass die Gebäude in ihrer wertvollen historischen Bausubstanz erhalten bleiben.Dabei lässt der Schutzumfang durchaus Spielraum zu, sodass die Hochhäuser auch in Zukunft baulich ertüchtigt und den Ansprüchen an einen modernen Wohnkomfort angepasst werden können», erklärt Manuela Weichelt.

«Wir vom Bauforum sind natürlich für diese Unterschutzstellung.»

Thomas Baggenstos, Präsident Bauforum Zug

Gemäss Thomas Baggenstos, Präsident des Bauforums Zug – der Zuger Architektenvereinigung –, «hatte der Regierungsrat aufgrund der Empfehlungen der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege gar keine andere Wahl, die Alpenblick-Siedlung unter Schutz zu stellen.» Der Alpenblick in Cham sei die berühmteste Hochhausseidlung in der Zentralschweiz. «Wir vom Bauforum sind natürlich für diese Unterschutzstellung der Alpenblick-Siedlung.»

Gemeinde Cham befürwortet zeitgemässe Modernisierung des Alpenblicks

Baggenstos sieht trotzdem Chancen für den Hauseigentümer, sich gegen die Unterschutzstellung wehren zu können. «Und zwar dann, wenn die geplanten Änderungen im kantonalen Denkmalschutz durchkommen sollten (zentralplus berichtete).» Dann können Häuser in Zug, die jünger als 70 Jahre alt sind, nicht mehr ohne den Willen des Eigentümers unter Schutz gestellt werden.

Die Gemeinde Cham hat sich bereits mehrmals gegen eine Unterschutzstellung der Alpenblick-Hochhäuser entschieden. Grund: Man befürwortet eine zeitgemässe Modernisierung der Gesamtüberbauung und könnte sich dies in Gestalt eines Bebaungsplans und einer Ortsbildschutzzone vorstellen.

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