Alkoholtestkäufe: Fast ein Drittel der Verkaufsstellen fallen durch
In diesem Jahr wurden im Kanton Luzern bei 72 Betrieben und 31 temporären Festwirtschaften Alkoholtestkäufe durchgeführt. Gegenüber den Vorjahren fielen die Testresultate besser aus.
Im Auftrag der Luzerner Polizei wurden insgesamt 72 Alkoholtestkäufe vorgenommen. Dabei wurden 28 Verkaufsgeschäfte und 44 Restaurationsbetriebe getestet. Bei zufällig ausgewählten Betrieben versuchten Jugendliche, welche von Fachpersonen begleitet wurden, alkoholische Getränke zu erwerben. Die Begleitpersonen gaben den getesteten Personen jeweils eine mündliche Rückmeldung. Im Weiteren wurden alle getesteten Betriebe schriftlich von der Abteilung Gastgewerbe und Gewerbepolizei orientiert.
«Die Bilanz fiel gegenüber den Vorjahren bedeutend besser aus», teilt die Luzerner Polizei am Mittwoch mit. Bei 22 von 72 Kontrollen erhielten Jugendliche alkoholische Getränke. Das sind 31 Prozent, im Vorjahr waren es noch 45 Prozent. Bei den Verkaufsgeschäften wurden bei 32 Prozent und bei den Restaurationsbetrieben bei 30 Prozent illegal Alkohol verkauft.
Nackkontrollen: Nur noch drei Betriebe fielen durch
Bei 18 Betrieben, welche bei der ersten Testrunde widerrechtlich alkoholische Getränke an Jugendliche verkauften, wurden Nachkontrollen durchgeführt. Dabei verstiessen drei erneut gegen das Gesetz. Diese Betriebe hätten eine kostenpflichtige Verwarnung erhalten und müssten bei einem weiteren Verstoss mit einem zeitlich beschränkten Alkoholverkaufsverbot rechnen.
Testkäufe bei Grossanlässen
Anlässlich von zwei Grossanlässen wurden bei 31 Verkaufsstellen Alkoholtestkäufe durchgeführt. An 11 Verkaufsorten wurden den Jugendlichen illegal alkoholische Getränke verkauft. Das sind 35 Prozent, im Vorjahr waren es noch 69 Prozent.
Die verantwortlichen Personen wurden ebenfalls verwarnt. Bei erneuten Verstössen gegen den Jugendschutz müssen sie mit einer Bewilligungsverweigerung für künftige Festanlässe rechnen.
Weitere Alkoholtestkäufe nötig
Alle Verkaufsstellen von Alkohol sind für die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen verantwortlich. Die Polizei hat den gesetzlichen Auftrag, dies zu kontrollieren. Deshalb seien auch weitere Alkoholtestkäufe nötig.
Wie die Praxis zeige, hätten Testkäufe eine positive Wirkung auf das Verkaufspersonal und sensibilisieren nachweislich die Verkaufspraxis.