Dafür patzen drei andere Gastrobetriebe

Alkohol an Minderjährige: Zuger Seefest besteht Test

Die Katastrophenbucht fand grossen Anklang beim Zuger Seefest 2018.

(Bild: sib)

Am Zuger Seefest haben Minderjährige vor zwei Jahren Alkohol erhalten, obwohl das gesetzlich nicht zulässig ist. Deshalb nahmen die Behörden das Fest dieses Jahr erneut ins Visier. Doch die Testkäufe an den Festwirtschaften zielten ins Leere – anders als bei drei Gastrobetrieben.

Jugendlichen unter 16 beziehungsweise 18 Jahren ein Bier oder einen Wodka verkaufen: Das kommt an Festen immer wieder vor, obwohl es verboten ist. So auch am Zuger Seefest im Sommer 2016: Damals erhielten unter 18-jährige Testkäuferinnen und Testkäufer an verschiedenen Festwirtschaften Spirituosen.

Testkäuferinnen waren auch am diesjährigen Zuger Seefest wieder unterwegs. Doch diesmal ohne Erfolg: Alle Festwirtschaften haben die Jugendschutzbestimmungen eingehalten, teilt die Gesundheitsdirektion des Kantons Zug mit. Nur drei Gastrobetriebe verkauften an diesem Abend Alkohol an Jugendliche, diese seien aber unabhängig von der Festorganisation.

Nach den Fehlkäufern 2016 haben sich die Organisatoren bereits im Vorfeld des Seefests 2017 vom Amt für Gesundheit bezüglich Jugendschutzmassnahmen beraten lassen und verschiedene Massnahmen umgesetzt. Dieses Jahr hat Zug Sports die Organisation des Seefests übernommen. Das neue OK hat im Frühling 2018 mit dem Amt für Gesundheit ein Jugendschutzkonzept ausgearbeitet. Neu erhielten nur noch Besucher Alkohol, die einen Kontrollarmbändel trugen, den es nur gegen Vorweis eines amtlichen Ausweises gab.

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