Bernhard Alpstaeg wurde vorgeworfen, dass er bei der Übernahme der Aktien von Walter Stierli den Aktionärsbindungsvertrag verletzt habe. Dies sei falsch, schreibt der Anwalt Stierlis in einer Medienmitteilung.
An der Generalversammlung der FCL-Innerschweiz AG vom 3. November hat die Klubleitung betont, dass man sich die Übernahme der Aktien durch Bernhard Alpstaeg genauer anschauen werde (zentralplus berichtete). Im Raum stand der Vorwurf, dass bei Übernahme der Aktien durch Bernhard Alpstaeg das Vorkaufsrecht der übrigen FCL-Aktionäre übergangen wurde.
Nun schreibt der Anwalt Stierlis in einer Mitteilung, dass diese Behauptung falsch sei. Die Übernahme der Aktien durch Bernhard Alpstaeg sei demnach rechtens gewesen. Der Grund: Das Vorverkaufsrecht des Aktionärsbindungsvertrages, welches damals in Kraft war, gilt nur gegenüber Dritten. Alpstaeg selbst war aber Partei des Aktionärsbindungsvertrages, weswegen der Artikel nicht gelte.
Die damaligen Verwaltungsräte Josef Bieri, Samih Sawiris und Marco Sieber haben den Entscheid damals akzeptiert, heisst es in der Mitteilung weiter.
- Mitteilung des Anwaltes von Walter Stierli
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Mac Tanner (das Original), 21.12.2022, 13:36 Uhr Ich habe Popcorn ready und Bier kalt gestellt, von mir aus kann es los gehen, beerdigen wir nun endlich die inkompetente FCL-Führung! Game on…….
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