AG: Entlassung von Lehrer rechtmässig
Der Kanton Aargau hat einen Lehrer zu Recht entlassen, nachdem dieser wiederholt öffentlich Kritik an den Corona-Massnahmen geäussert hatte. Das hat das Aargauer Verwaltungsgericht entschieden.
Das Gericht urteilte, der Lehrer habe seine Treuepflicht und den Grundsatz der strikten Trennung zwischen privaten Ansichten und beruflicher Funktion verletzt. Er sei seiner Vorbildfunktion als Lehrer nicht gerecht geworden.
Der Lehrer seinerseits berief sich auf die Meinungsäusserungsfreiheit und argumentierte, die Kündigung sei unverhältnismässig. Er war unter anderem als Redner an einer Demonstration gegen die Corona-Massnahmen aufgetreten.
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