Abkommen der Luftpolizeien erneuert
Die Schweiz und Frankreich haben ihr gemeinsames Luftpolizeiabkommen erneuert, wie die Schweizer Armee am Dienstag mitteilt. Das 2004 geschlossene Abkommen habe wegen gewissen operationellen, technischen und administrativen Punkten angepasst werden müssen. Darin ist die grundsätzliche Zusammenarbeit des Luftpolizeidienstes festgehalten, etwa die Identifikation und Begleitung eines fremden, fehlgeleiteten Flugzeuges über die Grenzen hinweg. Die nationalen Luftwaffen-Einsatzzentren der Schweiz und Frankreichs, die für die Luftraumsicherung zuständig sind, arbeiten laut Mitteilung täglich zusammen.
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