Abfederung bei Rentenalter-Erhöhung
Frauen aus neun Jahrgängen sollen Zuschläge zu ihren AHV-Renten erhalten, falls das Rentenalter für Frauen auf 65 Jahre erhöht wird. Der Nationalrat hat dem Ständerat in diesem Punkt zugestimmt. Welche Jahrgänge betroffen sind, hängt davon ab, wann die Vorlage in Kraft tritt. Zudem hat der Nationalrat beschlossen, dass diese Zuschläge nicht dazu führen dürfen, dass allfällige Ergänzungsleistungen gekürzt werden. Weiter sollen Gewinne aus den Negativzinsen der Schweizerischen Nationalbank verwendet werden, um die AHV zu stabilisieren. Weil zwischen den Räten noch Differenzen bestehen, geht das Geschäft zurück in den Ständerat.
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