Transparente Vormiete im Kanton Luzern

Ab heute müssen Vermieter die Karten auf den Tisch legen

Zahlte der Vorgänger den gleichen Preis? Das erfahren Mieter ab heute im Kanton Luzern. (Bild: tam)

Wie viel hat mein Vormieter bezahlt? Wer im Kanton Luzern in eine neue Wohnung zieht, hat ab sofort Anrecht auf diese Informationen.

Ab heute können Neumieter im Kanton Luzern erfahren, was ihre Vorgänger bezahlt haben. Der Kanton Luzern hat aufgrund der Leerwohnungsziffer per 1. November die Formularpflicht eingeführt. So wollten es die Stimmbürgerinnen, die im Herbst 2020 eine entsprechende Volksinitiative des Mieterverbandes gutgeheissen hatten (zentralplus berichtete).

Die Initiative wurde mit 50,1 Prozent hauchdünn angenommen. Umgesetzt wurde sie zunächst nicht, weil sie erst bei einem Leerwohnungsbestand von unter 1,5 Prozent greift. Erst diesen Sommer fiel diese Marke unter die relevante Schwelle. Da am Stichtag 2021 nur 1,23 Prozent der Wohnungen leer standen, kommt die sogenannte Formularpflicht nun zum Tragen.

Initianten erhoffen sich dämpfenden Effekt auf Mietpreise

Konkret bedeutet dies, dass Vermieter mit dem dafür vorgesehenen Formular ihren neuen Mieterinnen mitteilen müssen, welcher Zins vorher galt. «Vermieterinnen und Vermieter werden sich in Zukunft zweimal überlegen, ob sie ungerechtfertigt die Mieten erhöhen», sagt Mario Stübi, Präsident des Mieterverbandes Luzern. «Denn ab heute müssen sie die Mieterinnen und Mieter darüber informieren und die können sich nun wehren.»

Der Mieterverband sieht in der transparenten Vormiete entsprechend ein Mittel, um missbräuchliche Mietzins-Erhöhungen zu erkennen und dagegen vorgehen zu können. Betroffene können eine solche innert 30 Tagen nach der Schlüsselübergabe anfechten.

Wie stark die transparente Vormiete die besonders in den Zentren steigende Preisentwicklung zu dämpfen vermag, ist umstritten. Nebst Luzern kennen sieben weitere Kantone die Formularpflicht, darunter auch der Kanton Zug, der bekannt ist für seine hohen Immobilienpreise.

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