Aargau erhöht Prämienverbilligung
Der Kanton Aargau erhöht den Betrag für die Verbilligung der Krankenkassenprämien von rund 96 auf 106 Millionen Franken. Mit dieser Erhöhung reagiert die Aargauer Kantonsregierung auf ein Urteil des Bundesgerichts. Dieses betraf den Kanton Luzern und befand, dass die Einkommensgrenze für Prämienverbilligungen zu tief angesetzt wurde. Im Kanton Aargau sieht die Regierung nun eine bessere Umsetzung des Bundesgesetzes als «angezeigt». Profitieren werden Ehepaare und Alleinstehende mit Kindern. Zusammen mit dem Betrag des Bundes stehen im Aargau 330,1 Millionen Franken für die Prämienverbilligung zur Verfügung.
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