Positiver Corona-Fall im alten Kantonsspital

47 Asylsuchende in Zug unter Quarantäne

Das Innere einer Asylunterkunft. (Bild: Lina Friedrich)

Aufgrund einer positiv getesteten Person in der Asylunterkunft des alten Kantonsspitals hat der Zuger Kantonsarzt für die betroffene Wohngruppe eine zehntägige Quarantäne angeordnet. Während die positiv getestete Person extern isoliert wird, gelten für die dort verbleibenden 47 Bewohnerinnen und Bewohner besondere Regeln. Zudem werden sie auf das Virus getestet.

Die strikte Einhaltung von Hygiene- und Verhaltensregeln gelten auch für 1'226 Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich, die in der Zuständigkeit des Kantonalen Sozialamts liegen. Besonders herausfordernd sei die Situation in den Kollektivunterkünften, wo mehrere Personen auf verhältnismässig engem Raum unter einem Dach leben. dies schreibt die Direktion des Innern in einer Mitteilung.

Im Kanton Zug sind das derzeit 316 Personen. Bund und Kantone haben die Schutzmassnahmen schweizweit schon zu Beginn der ausserordentlichen Lage massiv hochgefahren und mit Nachdruck auch im Asylwesen die Einhaltung der vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) erlassenen Regeln eingefordert. In den Unterkünften gilt: Aussenkontakte sind auf ein absolutes Minimum reduziert. Dennoch lassen sich Infektionen – wie auch in Heimen oder anderen sozialen Institutionen – nicht ganz verhindern.

Eingeschränkte Bewegungsfreiheit für Verdachtsfälle

Nachdem in der Asylunterkunft des alten Kantonsspitals eine Person positiv auf das Corona-Virus getestet wurde, hat der Kantonsarzt für die betroffene Wohngruppe eine zehntägige Quarantäne angeordnet. Zu diesem Schritt veranlasst sah man sich, weil nicht zweifelsfrei geklärt werden konnte, mit wem die infizierte Person in den letzten Tagen in Kontakt stand.

Während die positiv getestete Person sich derzeit in einer externen Isolierstation befindet, haben sich nach Bekanntwerden des Falls alle 47 dort wohnhaften Personen, da Verdachtsfälle, einem Test unterzogen. Unabhängig vom Resultat gelten für sie während der Quarantäne spezielle Regeln. Sie haben sich vorwiegend in ihren Zimmern aufzuhalten und dürfen Balkone und Vorplatz zur Unterkunft nur in Absprache mit dem Personal und mit Schutzmaske betreten.

Tiefe Auslastung in Unterkünften erleichtert Handling

Die Quarantäne sei eine aufwendige, aber auch sehr wirksame seuchenhygienische Massnahme, die insbesondere bei hochansteckenden Krankheiten angewendet wird. Seitens des Kantons sei man darum zuversichtlich, dass in der betroffenen Wohngruppe nach zehn Tagen wie- der die allgemein gültigen Regeln zur Anwendung kommen.

Positiv falle ins Gewicht, dass die Belegung der Asyl-Kollektivunterkünfte im Kanton Zug mit 60 Prozent aktuell vergleichsweise tief sei. Somit können Sicherheitsabstände eingehalten und Hygienemassnahmen besser vollzogen werden.

Nicht betroffen von der Quarantäne sei die zweite Wohngruppe auf dem Areal des alten Kantonsspitals, da deren Wohntrakt über einen separaten Eingang verfüge. Firmen, die ein Ausbildungs- und Anstellungs- oder anderes Vertragsverhältnis mit den von der Quarantäne betroffenen Personen haben – es handelt sich vor allem um jüngere Personen - wurden vom Kantonalen Sozialamt über den Sachverhalt informiert.

Hygiene im Asylwesen: ein wichtiges Thema

Im Asylwesen ist man gemäss Aussagen des Kantons immer wieder mit ansteckenden Krankheiten wie beispielsweise Tuberkulose konfrontiert. Bereits vor Jahren habe das Sozialamt darum mit dem Zuger Kantonsspital und dem Kantonsarzt die Hygienebedingungen in den Unterkünften analysiert und verbessert.

Für den Kanton habe nicht nur die Gesundheit der Flüchtlinge, sondern auch jene des Personals in den Asylunterkünften höchste Priorität. Es erledige eine anspruchsvolle Aufgabe und leistet gegenwärtig einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung des Virus.

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