26 Rayonverbote in den Kantonen Luzern und Zug
Bereits seit 2007 betreibt das Bundesamt für Polizei das elektronische Informationssystem Hoogan, auch Hooligen-Datenbank genannt. Darin werden Daten über Personen gesammelt, die sich anlässlich von Sportveranstaltungen im In- und Ausland gewalttätig verhalten haben. Gegen diese Gewalt verfügen die zuständigen polizeilichen Stellen in den Kantonen und Städten verschiedene Massnahmen: Rayonverbote, Meldeauflagen und Polizeigewahrsam. Neben diesen werden in der Hooligen-Datenbank auch Stadionverbote erfasst. Diese werden aber durch Sportvereine verhängt.
Den Informationen der Luzerner Polizei zufolge bestehen aktuell 25 solcher Rayonverbote, im Kanton Zug eines. Gegen ein zweites wurde beim Verwaltungsgericht Einsprache erhoben. Beide im Kanton Zug ausgesprochene Verbote verhängte die Polizei im vergangenen Herbst. Bei den Stadionverboten sind die Zahlen höher. Gemäss der Information des FC Luzern sind aktuell 56 Personen mit einem Stadionverbot belegt. 2013 erhielten neun FCL-Fans ein entsprechendes Verbot, wobei der FCL selber nur eines aussprach. Die anderen acht gehen auf andere Fussballvereine zurück. Beim EV Zug will man sich aus Diskretionsgründen nicht zu Zahlen aus der Hooligan-Datenbank äussern.
In der aktuellen Fussballsaison 2013/14 wurden bisher national 34 Rayonverbote und 43 Stadionverbote in Hoogan erfasst, während der laufenden Eishockeysaison 20 Rayonverbote und 30 Stadionverbote.
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