Noch zu viel Dünger in Luzerner Seen

145 Luzerner Bauern blitzen vor Kantonsgericht ab

Das Ausbringen von Dünger ist hauptverantwortlich für die hohe Phosphorkonzentration in den Seen. (Bild: Hulda Jossen/AURA)

Um der Überdüngung der Luzerner Mittellandseen entgegen zu wirken, hat der Kanton Luzern die Verordnung des kantonalen Phosphorprojekts angepasst. Daraufhin haben zahlreiche betroffene Landwirte im August 2020 beim Kantonsgericht beantragt, die Rechtmässigkeit dieser Änderung zu prüfen. Nun hat das Kantonsgericht entschieden, dass die Änderung der Phosphorverordnung rechtmässig ist.

Der Kanton Luzern ist stark landwirtschaftlich geprägt. Die landwirtschaftlichen Tätigkeiten – insbesondere das Ausbringen von Gülle und Mist – haben schwere ökologische Konsequenzen. Diese tragen zur Überdüngung der drei Mittellandseen im Kanton Luzern, Sempachersee, Baldeggersee und Hallwilersee bei. Um dieser Überdüngung entgegenzuwirken, setzt der Kanton seit 1999 verschiedene Massnahmen um, um die Konzentration von Düngestoffen, vor allem von Phosphor, in den Seen zu reduzieren.

Der Sempachersee ist durch die Landwirtschaft stark überdüngt. (Bild: zvg)

Die Phosphorkonzentration in den drei Seen überschreitet jedoch noch immer den Grenzwert der eidgenössischen Gewässerschutzgebung. Aus diesem Grund hat der Kanton eine Verschärfung der Phosphor-Verordnung veranlasst, welche per 1. Januar 2021 in Kraft trat. Diese beinhaltet, dass Landwirte rund um die drei Seen weniger düngen und die Tierbestände nicht aufstocken dürfen. Bereits im August 2020 haben 145 Landwirte beim Kantonsgericht beantragt, die Rechtmässigkeit dieser Änderungen der Verordnung zu prüfen. In seinem Urteil vom 20. August 2021 hat das Kantonsgericht den Antrag der Landwirte abgewiesen.

Angestrebte Senkung ist noch nicht erreicht

Das Kantonsgericht kommt zum Schluss, dass der Regierungsrat aufgrund des kantonalen Rechts zuständig und ermächtigt sei, die Verordnung ohne Gesetzesanpassung zu verschärfen. Des Weiteren hielt das Kantonsgericht in seinem Urteil fest: «Die angefochtenen Änderungen bezwecken, die bundesrechtlich vorgeschriebene Pflicht des Kantons im Gewässerschutz zu erfüllen.»

Zudem teilt das Kantonsgericht die Haltung des Regierungsrats, dass die bisher getroffenen Massnahmen nicht genügt hätten, «um die gesetzlichen Anforderungen an die Wasserqualität erfüllen». Das Kantonsgericht kommt zum Schluss: «Entsprechend geht es mit den neuen Massnahmen nicht lediglich darum, die Senkung der Phosphorkonzentration zu beschleunigen, sondern darum, die angestrebte Senkung überhaupt einmal zu erreichen.» Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Kanton sieht sich auf dem richtigen Weg

Der zuständige Regierungsrat Fabian Peter, Vorsteher des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartements, begrüsst die Entscheidung des Kantonsgerichts. In der Medienmitteilung wird er wie folgt zitiert: «Mir ist es ein besonderes Anliegen, dass wir zusammen die gesteckten Ziele erreichen und die Phosphorkonzentration in den Mittellandseen auf ein umweltverträgliches Niveau bringen.» Peter sieht das Urteil des Kantonsgerichts als wichtigen Schritt hin zur Reduktion der Überdüngung der Mittellandseen und als Bestätigung, auf dem richtigen Weg dorthin zu sein.

Die durch den übermässigen Nährstoffeintrag verursachte Überdüngung der drei Mittellandseen Sempachersee, Baldeggersee und Hallwilersee hat in den 1970er und 1980er-Jahren einen Höhepunkt erreicht und mehrere grosse Fischsterben verursacht. Die Phosphorkonzentration konnte seither durch verschiedene Massnahmen stark reduziert werden. Doch noch immer überschreitet die Konzentration die Grenzwerte der eidgenössischen Gewässerschutzgebung.

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