140 Kontrollen, 22 Festnahmen und 100 Wegweisungen
Am Samstag versammelten sich kurz nach 15 Uhr Demonstranten zu einer nicht bewilligten Kundgebung auf dem Bundesplatz in der Stadt Zug. Das «Anti-WEF Bündnis» hat zu einer unbewilligten Anti-WEF-Kundgebung aufgerufen (zentral+ war hautnah am Geschehen und berichtete).
Gemäss Angaben der Zuger Polizei konnte eine Eskalation und ein Demonstrationszug verhindert werden. Es hätten sich rund 250 Kundgebungsteilnehmende auf dem Bundesplatz in Zug eingefunden (Hinweis der Redaktion: zentral+ zählte deutlich weniger Demonstranten, nämlich 50 bis 70, und dazu kamen Zuschauer. Ob letztere teilnahmen oder nue zuschauten, war nicht klar. Die Lage war sehr unübersichtlich).
Die Zuger Polizei meldet, es seien auch gewaltbereite und vermummte Personen darunter gewesen. «Als die Gruppe gegen 15:30 Uhr zu einem Demonstrationszug durch die Stadt startete, verhinderten die Ordnungsdienstkräfte dies, indem sie die Demonstranten auf dem Bundesplatz einkesselten.»
Insgesamt wurden 140 Personen kontrolliert, davon wurden 22 Personen festgenommen und rund 100 Personen mit einer Wegweisung belegt. Nach 17:30 Uhr waren die Polizeikontrollen auf dem Bundesplatz beendet.
Strassen wurde abgesperrt
Wegen der Kundgebung war der öffentliche und private Verkehr rund um den Bundesplatz zeitweise beeinträchtigt, so die Zuger Polizei, da die umliegenden Strassen für den Polizeieinsatz gesperrt werden mussten. Eine Umleitung war signalisiert.
Bei diesem Grosseinsatz wurde die Zuger Polizei unterstützt von Einsatzkräften aus allen Zentralschweizer Polizeikorps (LU; SZ, UR, OW, NW), der Kantonspolizei Zürich, der Stadtpolizei Zürich, der Kantonspolizei Tessin, der Bahnpolizei sowie von den Zuger Partnerorganisationen wie der Staatsanwaltschaft, dem Rettungsdienst, der Freiwilligen Feuerwehr Zug (FFZ), der Zivilschutzorganisation sowie der Zugerland Verkehrsbetriebe.
Es sei im Vorfeld kein Gesuch für eine Anlassbewilligung eingegangen. «Aufgrund der Risiken war die Polizei mit einem Grossaufgebot präsent.» Es sei ihr gelungen, bis am Abend (20:00 Uhr) Personen zu schützen und Sachbeschädigungen zu verhindern.