Alte Richtlinien waren total veraltet

Neuer Datenschutz-Leitfaden für Zuger Schulen

Die Datenschutzstelle und die Direktion für Bildung und Kultur (DBK) haben gemeinsam den neuen «Datenschutz-Leitfaden für die gemeindlichen Schulen» verfasst. Er steht ab sofort allen Lehr- und Fachpersonen sowie den Schulleitenden und Mitarbeitenden der Schuladministration zur Verfügung.

Der neue Datenschutz-Leitfaden ersetzt den veralteten Leitfaden aus dem Jahr 2003. Er soll Personen im schulischen Umfeld für den korrekten Umgang mit Daten von Schülern und Erziehungsberechtigten sensibilisieren, schreibt die Direktion für Bildung und Kultur des Kantons Zug. Der neue Leitfaden berücksichtigt einerseits Änderungen im Schulrecht, wie etwa die Weitergabe von Informationen über Schüler bei Übertritt, Klassen- oder Schulwechsel und Auskünfte an Erziehungsberechtigte.

Anderseits trage er den technologischen Entwicklungen im Schulzimmer Rechnung. So finden sich neu Hinweise aus Sicht des Datenschutzes zum Umgang mit Cloud-Diensten, Sozialen Medien oder neuen Konzepten zur Unterrichtsgestaltung wie Bring Your Own Device (BYOD).

Die gemeindlichen Schulen werden in den kommenden Tagen direkt mit dem neuen Datenschutz-Leitfaden bedient. Er steht zudem allen Interessierten auf der Website der Datenschutzbeauftragten unter www.datenschutz-zug.ch (Rubrik «Services/Leitfäden») zum Download zur Verfügung.
 

Neuer Datenschutz-Leitfaden für Zuger Schulen
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