Weko schliesst Untersuchung ab

Neue Steuersoftware: Luzern kommt ungeschoren davon

Der Kanton Luzern habe seinen Handlungsspielraum bei der Beschaffung der neuen Steuersoftware ausgeschöpft, so die Wettbewerbskommission. (Bild: ida)

Die Beschaffung der neuen Steuersoftware des Kantons war rechtens. Zu diesem Schluss kommt die Wettbewerbskommission. Sie findet aber auch: Ganz sauber verlief die Sache nicht.

Hat der Kanton Luzern gegen das Binnenmarktgesetz verstossen? Diese Frage ist die Wettbewerbskommission (Weko) des Bundes nachgegangen. Im Zentrum der Untersuchung stand die Beschaffung der neuen Steuersoftware des Kantons. Der Auftrag sei vom Kanton nie öffentlich ausgeschrieben worden, obwohl er gesetzlich dazu verpflichtet ist, dies zu tun (zentralplus berichtete).

Nun hat die Weko ihre Untersuchungen abgeschlossen. Sie kommt zum Schluss, dass die Beschaffung rechtens verlief. Der Kanton habe seinen Handlungsspielraum ausgenutzt, heisst es im Bericht der Kommission.

Die Angelegenheit bleibt aber undurchsichtig. So heisst es in der entsprechenden Medienmitteilung des Kantons: «Die Weko konnte keine Verletzungen des Binnenmarktgesetzes feststellen, schliesst eine solche aber auch nicht gänzlich aus.» Allerdings sieht die Kommission keinen Anlass, die Untersuchungen zu vertiefen und schliesst diese darum ab.

Weko sieht in Zukunft genauer hin

In Zukunft will die Weko dem Kanton bei der Ausschreibung von öffentlichen Aufträgen genauer auf die Finger schauen. Finanzdirektor Reto Wyss sieht das positiv: «Es ist für uns ein willkommener Kontrollmechanismus, wenn die Weko die diffizilen Beschaffungen prüft», wird Wyss in der Mitteilung zititert.

Für den Kanton Luzern sprach in der Untersuchung, dass es sich bei der Software nicht um ein vollkommen neues Produkt handelt. Es sei lediglich eine Weiterentwicklung des bestehenden Produkts. Ein solcher Auftrag sei gemäss Beschaffungsrecht nicht ausschreibepflichtig.

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