Die Inventarisierung der schützenswerten Denkmäler im Kanton Zug kommt planmässig
voran. Nach Konsultation der Gemeinden hat der Kanton nun für Hünenberg und Walchwil jene Liegenschaften definiert, für die eine so genannte «Schutzvermutung» besteht. Somit verfügen neun von elf Gemeinden über ein aktuelles Inventar.

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Denkmalschutz im Kanton Zug aktualisiert Neue schützenswerte Häuser in Walchwil und Hünenberg
Wie die Zuger Regierung bereits im März 2015 bekannt gab, misst sie der Revision des Inventars der schützenswerten Denkmäler hohe Priorität zu. Die Direktion des Innern kommt mit der Revision aber auch einer Forderung der Gemeinden, Hauseigentümerschaften und der kantonalen Denkmalkommission nach.
Im Inventar der schützenswerten Denkmäler sind Objekte erfasst, für die eine sogenannte Schutzvermutung besteht, die aber nicht geschützt sind. Die gegenwärtige Revision berücksichtigt Bauten, die bis 1975 erstellt wurden. Das kantonale Denkmalschutzgesetz schreibt vor, dass die Zuger Gemeinden die kantonale Denkmalpflege zur Stellungnahme einladen, bevor Baubewilligungen für Bauvorhaben an inventarisierten Liegenschaften erteilt werden.
«Die Gemeinden verfügen über viel Wissen»
Denkmalpflegerin Franziska Kaiser betonte die wertvollen Rückmeldungen aus den Gemeinden bei den Inventarisierungsvorschlägen. «Die Gemeinden verfügen über viel Wissen, was die Bauhistorie angeht. Dieses macht sich der Kanton bei der Inventarisierung zu Nutze».
(Bild: zvg)
Umgekehrt, so Hünenbergs Gemeindepräsidentin Regula Hürlimann, würden die Gemeinden dank der Konsultation für erhaltenswerte Liegenschaften in ihren Gemeinden sensibilisiert. Es finde eine wichtige Diskussion statt. «Es ist gut, dass Kanton und Gemeinden den Dialog in dieser Sache verstärkt haben. So kann dieser Prozess konstruktiv gestaltet werden», so Hürlimann.
2 Prozent der Häuser in Zug stehen unter Denkmalschutz
Stefan Hochuli, Leiter des Amtes für Denkmalpflege und Archäologie führte aus, dass moderne Denkmalpflege nicht bloss den Erhalt von alter Bausubstanz bezwecke, sondern vor allem auch zeigemässe und sinnvolle Nutzung von schützenwerten oder geschützten Bauten. Das Prinzip der Verhältnismässigkeit schütze die Eigentümerschaft vor übermässigen Nutzungseinschränkungen.
Zum Abschluss der Inventarisierung stehen noch Oberägeri und Unterägeri an. Die Revision des kantonalen Inventars der schützenswerten Denkmäler wird voraussichtlich bis Ende 2018 abgeschlossen sein. Ausgehend vom gesamten Gebäudebestand gelten im Kanton Zug heute rund 6 Prozent der Bauten als schützenswert. Etwa 2 Prozent stehen unter Denkmalschutz.
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