Kläger erhält recht – Kostenvorschuss war zu hoch

Neue Runde im Streit ums Schlössli Utenberg in Luzern

Das Schlössli Utenberg ist beliebt für Hochzeitsfeiern. (Emanuel Ammon/AURA Fotoagentur)

(Bild: Emanuel Ammon/AURA Fotoagentur)

90’000 Franken Kostenvorschuss hatte die Stadt Luzern verlangt, damit sich ein Gericht mit der Frage auseinandersetzt, ob die kommerzielle Nutzung des Schlössli Utenbergs auf dem Luzerner Dietschiberg rechtens ist. Das Luzerner Kantonsagericht hat nun dem Kläger Loris Mainardi recht gegeben. Er muss lediglich 8000 Franken deponieren.

Der Luzerner Unternehmensjurist Loris Mainardi glaubt, ein Erbvertrag aus dem Jahr 1931 verbiete die kommerzielle Nutzung des Schlössli Utenbergs, das mittllerweile der Stadt Luzern gehört. Diese hatte es im Baurecht an die Firma Rokoko AG verpachtet, die dort auf einer Etage ihren Firmensitz einrichten will.

Konkret sieht er die Stadt Luzern verpflichtet, dass das Schloss Utenberg «als Andenken an den Donator (…) auf immer und ausschliesslich öffentlichen Interessen dienstbar sein soll», wie es im Erbvertrag des Charles B. Hoyt steht.

Im Fokus: Stab der Baudirektion

Das würde unter anderem den gewinnorientierten Restaurationsbetrieb mit Konsumationszwang wie er heute betrieben wird  ausschliessen, glaubt Mainardi und wollte dies vom Bezirksgericht Luzern beurteilt haben. Eingeklagt hat er den Stab der Baudirektion der Stadt Luzern, der unter der Leitung der Grünlberalen Manuela Jost steht.

Auf den zivilen Rechtsweg kam Mainardi, nachdem eine aufsichtsrechtliche Anzeige gegen den Luzerner Stadtrat vom Luzerner Regierungsrat abgelehnt worden war – mit dem Hinweis, dass «die Auslegung des Erbvertrags im Rahmen der vorliegenden aufsichtsrechtlichen Beschwerde nicht zu prüfen sei».

Stadt mit astonomischer Forderung

Das Bezirkgericht wollte in der Folge einen Kostenvorschuss von 30’000 Franken, wogegen Mainardi im August Beschwerde beim Kantonsgericht erhob. Die Stadt ihrerseits forderte in einer Stellungnahme, dass die Beschwerde Mainardis abzuweisen, die gerichtliche Verfügung über den Kostenvorschuss aufzuheben und dafür ein Kostenvorschuss von 90’000 Franken festzusetzen sei.

Das Kantonsgericht hat nun Mainardi recht gegeben, wie die «Luzerner Zeitung» am Samstag berichtete. Das Gericht glaubt, dass Mainardi mit seiner Klage keinen wirtschaftlichen, sondern einen ideellen Zweck verfolge. Deshalb sei der Kostenvorschuss in der Preisspanne für nicht vermögensrechtliche Streitigkeiten anzusetzen – also zwischen 1000 und 12’000 Franken. Das Luzerner Kantonsgericht setzte ihn auf 8000 Franken fest

Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig. Die Stadt Luzern könnte die Sache noch ans Bundesgericht weiterziehen und hat bis Ende Januar Zeit, sich dies zu überlegen.

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