Neue Regeln für vorläufig Aufgenommene

Vorläufig aufgenommene Personen sollen künftig in einen Kanton wechseln dürfen, wenn sie dort eine Stelle erhalten. Der Bundesrat hat die entsprechende Botschaft fürs Parlament verabschiedet. Er will damit den vorläufig Aufgenommenen den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern. Vorläufig aufgenommene Personen sollen hingegen nicht mehr in ihr Heimatland reisen dürfen. Das ist heute bereits bei anerkannten Flüchtlingen der Fall. Alle Reisen ins Ausland sollen nur noch in Ausnahmen bewilligt werden, etwa beim Tod eines Familienangehörigen.

Quelle:swisstxt
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