Seit Anfang Jahr können Zuger Gewerbetreibende eine neue Parkkarte beziehen. Sie ist – anders als bisher – in allen Gemeinden des Kantons gültig und erlaubt den Inhabern, ihr Auto bei Bedarf auch auf dem Trottoir oder im Parkverbot abzustellen.
Ärzte auf Hausbesuch, Angestellte der Spitex oder Handwerker, die einen Schaden reparieren müssen: Wer im Kanton Zug aufgrund seiner Arbeit kurzzeitig irgendwo parkieren muss, kann dafür die Gewerbeparkkarte nutzen.
Neu gilt diese Karte in allen Gemeinden des Kantons. Bis Ende 2020 hat jede Gemeinde eigene Bewilligungen ausgestellt – was für die Gewerbler sehr umständlich war. Bezogen werden kann die neue Karte nach wie vor bei den Gemeinden, in Baar beispielsweise beim Gemeindebüro.
Wo man parkieren darf – und zu welchem Preis
Die Inhaber dürfen ihr Auto mit der Gewerbekarte auch ausserhalb der Parkfelder abstellen, beispielsweise auf dem Trottoir oder im Parkverbot. Das soll ihnen die Arbeit erleichtern. Allerdings müssen die Durchfahrt sowie ein Korridor für Fussgänger frei bleiben. Ungültig ist die Karte zudem auf Velowegen, Kurzzeitpark- oder privaten Parkplätzen.
Zur Auswahl stehen laut den Behörden folgende Angebote:
- 1 Tag: 6 Franken
- 30 Tage (Gültigkeitstage während zwei Jahren frei wählbar): 60 Franken
- 12 Monate (Gültigkeitsbeginn wird vom Inhaber bestimmt): 600 Franken
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