Mehr Sicherheit vor Steinschlag

Neue Axenstrasse ist einen Schritt weiter

Steinschlag gefährdet die Sicherheit auf der Axenstrasse. (Bild: Google Street View)

Bereits zum vierten Mal in diesem Jahr war am Freitagmorgen die Axenstrasse wegen Steinschlages gesperrt. Zufällig wurden am selben Tag die Weichen für eine neue Axenstrasse gestellt – der Sisikoner Tunnel muss allerdings noch warten.

Uri und Schwyz können mit dem Bau der Neuen Axenstrasse beginnen. Mit dem Projekt soll eine sichere Verbindung zwischen den beiden Kantonen geschaffen werden.

Am Freitag wurde bekannt, dass das Bundesverwaltungsgericht den Einsprachen von Umweltverbänden die aufschiebende Wirkung gegen das Projekt teilweise entzogen hat. Just am selben Tag musste die Axenstrasse erneut wegen Steinschlages gesperrt werden, wurde im Verlauf des Tages aber wieder geöffnet (zentralplus berichtete).

Ziel des Projekts A4 Neue Axenstrasse ist es, das Risiko vor Steinschlägen zu verkleinern. Der Baustart ist für 2023 vorgesehen, die Bauzeit beträgt rund sechs Jahre. Bisher war das Projekt durch die Einsprache von Umweltverbänden blockiert.

Das Bundesverwaltungsgericht hat nun dem Antrag der Bauherrschaft in wichtigen Teilen stattgegeben, wie einer Mitteilung des Kantons Schwyz zu entnehmen ist. Die aufschiebende Wirkung bezüglich der Galerie Gumpisch, der Hilfsbrücke und Baustromversorgung sowie der geplanten Ersatzbiotope in Ingenbohl wurde aufgehoben.

Sobald der Entscheid rechtskräftig ist, kann mit den Arbeiten für den Bau der Galerie Gumpisch begonnen werden.

Tunnel ist laut Gericht nicht dringend

Für den Bau des Sisikoner Tunnels ist die aufschiebende Wirkung jedoch weiterhin gültig. Das Gericht sieht zwar die Notwendigkeit der Umfahrung von Sisikon, die zeitliche Dringlichkeit sei allerdings nicht gegeben. Es liege keine konkrete Gefährdung vor.

Das Bundesverwaltungsgericht wird über diese Frage im Rahmen des Gesamtentscheides zur Plangenehmigungsverfügung befinden.

Der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts über den Entzug der aufschiebenden Wirkung bei der Galerie Gumpisch können die Umweltverbände noch vor dem Bundesgericht anfechten.

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