Nein zu Frist für Solidaritätsbeiträge

Ehemalige Verdingkinder und administrativ Versorgte sollen auch nach Ablauf der ursprünglichen Frist noch ein Gesuch um einen Solidaritätsbeitrag stellen können. Dem hat der Nationalrat zugestimmt, wie zuvor schon der Ständerat. Betroffene können sich damit auch heute noch melden und erhalten eine Entschädigung von 25’000 Franken für das erlittene Unrecht. Ursprünglich war die Frist am 31. März 2018 ausgelaufen. Die SVP wollte die Frist verlängern, aber nicht ganz aufheben. Der Antrag unterlag mit 49 gegen 143 Stimmen, bei zwei Enthaltungen.

Quelle:swisstxt
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