NE: Bundesgericht hebt Verurteilung auf

Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Journalisten aufgehoben und den Fall wieder an das Neuenburger Kantonsgericht verwiesen. Der Journalist der Zeitung «20 Minutes» war schuldig gesprochen worden, weil er in seinem Bericht über ein Tötungsdelikt die Anwesenheit eines Kindes erwähnt hatte, obwohl ihm dies verboten worden war. Das Kantonsgericht gewichtete in diesem Fall den Schutz der Privatsphäre höher als die Pressefreiheit. Das Bundesgericht hält nun fest, die Anwesenheit des Kindes sei in der Öffentlichkeit bekannt gewesen. Deshalb habe das Gericht, dessen Erwähnung nicht verbieten dürfen.

Quelle:swisstxt
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