Durchgangsstation Steinhausen

Nächtliche Lebensmittel-Lieferungen für Asylsuchende wecken Misstrauen

Die Lieferung geht jeweils an Bewohner der Durchgangsstation Steinhausen. (Bild: lef)

Ein St. Galler Lieferdienst bringt regelmässig Waren zur Durchgangsstation Steinhausen. Zwei SVP-Kantonsräte wollten wissen, ob es dabei mit rechten Dingen zugeht. Die Polizei konnte aber bisher keine strafbaren Handlungen feststellen.

Die Schilderungen von Marc Reichmuth und Philip C. Brunner (beide SVP) in der kleinen Anfrage an den Regierungsrat klingen ominös: Regelmässig würden Fahrzeuge mit ausserkantonalen Kennzeichen nachts ausserhalb der Durchgangsstation Steinhausen (DSS) und des Amts für Verbraucherschutz (AVS) halten und «unbekannte Waren an Bewohner der DSS abgeben», womöglich auch verkaufen. Die beiden Kantonsräte wollen wissen, was es damit auf sich hat. Sind hier Hausierer am Werk? Werden gar verbotene Waren verkauft? Und warum werden keine lokalen Produkte gekauft?

Tatsächlich ist auch den Behörden bereits aufgefallen, dass bei der DSS etwas vor sich geht. Die Zuger Polizei habe deshalb schon vor einigen Jahren Abklärungen in diesem Zusammenhang getätigt, schreibt der Regierungsrat in seiner Antwort. «Damals ergaben sich keine Hinweise auf strafbare Handlungen.»

Geschäfte unter dem Ladentisch können nicht ganz ausgeschlossen werden

Die Fahrzeuge gehörten zum Lieferdienst einer Lebensmittelfirma im Kanton St. Gallen. Das Unternehmen sei im Handelsregister eingetragen und die Dienstleistung entspreche jener von «Le Shop» oder «Coop@home», schreibt der Regierungsrat weiter. Bisherige Beobachtungen haben ergeben, dass legale Lebensmittel aus dem arabischen Raum, etwa Gewürze oder Konserven, geliefert werden. Sie würden von der entsprechenden Diaspora verwendet.

Trotzdem hält der Regierungsrat fest: «Allerdings kann – wie bei anderen Verkaufsorten und -geschäften – nicht ausgeschlossen werden, dass auch verbotene Ware ‹unter dem Ladentisch› verkauft wird.» Doch die Polizei führe regelmässig Kontrollen durch und auch die Aufsichtspersonen der DSS machten regelmässig Kontrollgänge. Der Aussenbereich sei zudem teilweise videoüberwacht. Verdächtige Beobachtungen könnten jederzeit der Polizei gemeldet werden.

Wo sie einkaufen, entscheiden die Asylsuchenden selbst

Stationäre Verkaufsläden benötigen jedoch keine Bewilligung. Diesbezüglich habe man auch keine Verstösse gegen gesetzliche Vorschriften festgestellt. Und für die Einhaltung des Lebensmittelgesetzes ist der Kanton St. Gallen zuständig.

Dem Regierungsrat sind demnach die Hände gebunden: Denn verbieten kann er den Asylsuchenden den Kauf von Lebensmitteln bei einer St. Galler Firma nicht, auch wenn es die beiden Kantonsräte lieber sehen würden, dass lokale Produkte gekauft werden. «Selbstverständlich gehört es zum Integrationsauftrag, das Einkaufs- und Essverhalten zu thematisieren», schreibt der Regierungsrat. «Jedoch liegt es letztlich in der Verantwortung der Bewohnerinnen, welche Lebensmittel sie wo kaufen. Da die finanziellen Mittel zur Deckung des Grundbedarfs – eine alleinstehende Person im Asylverfahren erhält monatlich 449 Franken Asylsozialhilfe – begrenzt sind, müssen Asylsuchende ein sehr sparsames Einkaufsverhalten an den Tag legen.»

Schon ab dem ersten Tag sind die Bewohner selbst für ihre Einkäufe verantwortlich. Gleichzeitig erhalten sie aber auch eine Schulung, zu der auch Hygiene und Budgeterstellung gehören.

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1 Kommentar
  • Profilfoto von Rudolf
    Rudolf, 19.10.2020, 18:08 Uhr

    «Die Schilderungen von Marc Reichmuth und Philip C. Brunner (beide SVP) in der kleinen Anfrage an den Regierungsrat klingen ominös:»

    Eine «ominös» klingende Anfrage? Offenbar unterstellt diese unnötige Anfrage der beiden Herren einen negativen Aspekt oder sogar eine strafbare Handlung, nur weil diese Menschen, die sich ja nicht frei bewegen dürfen, sich Lebensmittel liefern lassen.

    Die an den Haaren herbeigezogenen Verdächtigungen dieser beiden Herren klingen eher fremdenfeindlich.

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