Luzern: Wer Haus besitzt, soll dazu schauen müssen

Nach Verlotterung der Bodumvillen: Linke fordern strengere Auflagen

Das soll nicht mehr vorkommen: Die behelfsmässig abgedeckte «Bodumvilla» an der Obergrundstrasse zu einem früheren Zeitpunkt. Inzwischen ist das Dach gesichert. (Bild: zvg)

SP und Grüne wollen einen zweiten Fall Bodum verhindern und Eigentümer in der Stadt Luzern künftig zum Unterhalt ihrer Gebäude zwingen. Obwohl rechtliche Fragezeichen bestehen, könnte das Anliegen Chancen haben.

Verlotterte Häuser sind kein schöner Anblick. In der Stadt Luzern sind sie allerdings weit mehr als das: ein konstanter Zankapfel der Politik. Auslöser sind die beiden «Bodumvillen» an der Obergrundstrasse, die seit kurzem dem Luzerner Architekturunternehmen Romano & Christen gehören. Der frühere Besitzer liess die Villen jahrelang leer stehen und vernachlässigte den Unterhalt. Mit der Folge, dass das Dach des Hauses an der Obergrundstrasse 99 einzustürzen drohte (zentralplus berichtete).

So ein Fall soll sich künftig nicht wiederholen. Darin sind sich wohl alle einig. Doch wie kann man das bewerkstelligen? Indem man die Eigentümer zum Unterhalt ihrer Liegenschaften zwingt, meinen SP und Grüne/Junge Grüne. Sie fordern in einer Motion, dass die Stadt in der Bau- und Zonenordnung die gesetzliche Pflicht dazu schafft. Sollten Eigentümer das nicht einhalten, wäre es der Stadt neu erlaubt, auf eigene Faust und eigene Kosten Handwerker zu beauftragen – und den Besitzern anschliessend in Rechnung zu stellen.

«Natürlich käme dies nur zum Zug, falls ein Haus über Jahre hinweg vernachlässigt würde», sagt Simon Roth. Der SP-Fraktionschef ist überzeugt, dass dies die Verhandlungsposition der Behörden stärken würde. «Hätte die Stadt bereits griffige Mittel wie dieses gehabt, wären die Bodumvillen wahrscheinlich nicht jahrelang so verlottert.»

Kritik wegen Einschränkung der Eigentumsgarantie

Der Stadtrat hat sich bereits vor drei Jahren im Rahmen einer Interpellation zum Thema geäussert. Damals hielt er fest: Eine solche Unterhaltspflicht stünde im Konflikt mit der in der Verfassung festgeschriebenen Eigentumsgarantie und wäre nur mit viel Aufwand durchzusetzen. Grundsätzlich dürften Besitzer «ihr Eigentum auch schlecht unterhalten oder gar zerstören», solange dadurch keine Menschen und Sachen gefährdet sind. Ausgenommen sind denkmalgeschützte Liegenschaften.

Resolut bleibt wachsam

Noch weiter gehen wollte die Aktivistengruppe Resolut: Sie forderte Anfang Jahr die Enteignung des früheren Hausbesitzers Jorgen Bodum (zentralplus berichtete). Das Stadtparlament hat letzte Woche ihren Bevölkerungsantrag abgelehnt. Die Forderung war mit dem Verkauf der Villen obsolet geworden.

«Wir hoffen, dass nun etwas geschieht und der Verkauf nicht nur ein weiteres trauriges Kapitel in der Geschichte der beiden Villen ist», heisst es bei Resolut auf Anfrage. Das Interesse der Bevölkerung, dass die Häuser nicht verfallen, sei gross. «Sollte nichts passieren, werden wir einen neuen Bevölkerungsantrag stellen.»

Diese Einschätzung bestätigt Roland Norer, Rechtsprofessor an der Universität Luzern. Ein rechtmässiger Eingriff bedürfe einer gesetzlichen Grundlage, müsse im öffentlichen Interesse liegen und verhältnismässig sein. Denkmalgeschützte Gebäude könnten diese Anforderungen erfüllen. «Bei allen anderen, nicht gesondert geschützten Gebäuden und wenn von der verwahrlosten Liegenschaft keine Gefahren nach aussen ausgehen, wird es meines Erachtens eigentumsrechtlich schwierig», sagt Norer.

SP-Fraktionschef Simon Roth entgegnet, dass die Stadt bereits heute in die Eigentumsfreiheit eingreife. «Mir leuchtet nicht ein, wieso die Stadt beispielsweise verlangen kann, dass ein Erdgeschoss nur Geschäftszwecken dienen darf – aber nicht, dass ein Haus auch tatsächlich so unterhalten wird, dass es überhaupt genutzt werden kann.» 

Bislang griffen Behörden nie so drastisch ein

Laut Roland Norer gibt es im Bereich geschützter Gebäude und Ensembles bereits eine Unterhaltspflicht. Das kantonale Planungs- und Baugesetz schreibt vor, dass Bauten und Anlagen zur Wahrung eines schutzwürdigen Orts- und Landschaftsbildes in gutem Zustand zu erhalten seien. «Was diese Pflicht nun konkret bedeutet, wird aber nicht näher erläutert», sagt Norer.

«Abgesehen vom massiven Eingriff in die Eigentumsrechte ist dieser Vorschlag ein untaugliches Mittel und schlicht nicht praktikabel.»

Damian Hunkeler, FDP-Grossstadtrat

Theoretisch könnten die Behörden in solchen Fällen bereits heute gegen den Willen der Eigentümer eine Sanierung veranlassen. Im Kanton Luzern ist es bislang jedoch noch nie so weit gekommen. Gemäss Roland Norer hat dies vermutlich mit dem Prozessrisiko zu tun sowie mit den Kosten, welche die Stadt vorschiessen müsste.

Auch FDP-Grossstadtrat Damian Hunkeler warnt vor langen Gerichtsstreitigkeiten, die eine Unterhaltspflicht nach sich ziehen könnte. «Abgesehen vom massiven Eingriff in die Eigentumsrechte ist dieser Vorschlag ein untaugliches Mittel und schlicht nicht praktikabel», sagt der Luzerner, der im Vorstand des Hauseigentümerverbandes ist.

Braucht es ein Gesetz für ein paar Ausnahmefälle?

Hunkeler stellt in Frage, ob eine zusätzliche Regulierung überhaupt nötig ist. Denn eine mutwillige Verlotterung komme äusserst selten vor. «Es ist das ureigenste Interesse jedes Eigentümers, seine Liegenschaft in Schuss zu halten. Insofern besteht aus meiner Sicht kein Handlungsbedarf.» 

«Es ist gut möglich, dass es weitere Fälle gibt, in denen Besitzer mit einer Verlotterung eine Abbruchbewilligung erzwingen wollen.»

Simon Roth, SP-Fraktionschef

Meist gebe es genügend ökonomische Anreize für die Besitzer, um eine Immobilie zu unterhalten oder zu verkaufen, hielt auch der Stadtrat 2017 fest. Bei verwahrlosten Liegenschaften handle es sich um seltene Einzelfälle.

Dem stimmt auch SP-Politiker Simon Roth zu. Dennoch sei es wichtig, dass die Stadt die Lücke schliesse. «Es ist angesichts der hohen Landpreise gut möglich, dass es weitere Fälle gibt, in denen Besitzer mit einer Verlotterung eine Abbruchbewilligung erzwingen wollen.» 

Und es ist angesichts der neuen Mehrheitsverhältnisse im Stadtparlament – SP und Grüne besetzen seit September die Hälfte der Sitze – gut möglich, dass die Motion trotz Kritik überwiesen wird.

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1 Kommentar
  • Profilfoto von Loris Fabrizio Mainardi
    Loris Fabrizio Mainardi, 03.10.2020, 19:06 Uhr

    Nötig wäre fast noch mehr, die kantonale Denkmalpflege mit den nötigen Stellenprozenten auszustatten, damit sie auch wieder Zähne hat, um den bestehenden (!) Denkmalschutznormen zum Durchbiss zu verhelfen. Neue Gesetze bringen nichts, wenn sie dank Steuersparstrategie nicht durchgesetzt werden können – wovon gewisse Leute freilich gleich doppelt profitieren.

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