Fall Gundula: Journalistin soll alle Kosten tragen

Nach Urteil des Bundesgerichts: Luzerner Millionär Bodum tritt nach

Die alte Villa an der Obergrundstrasse gehörte Bodum, als sie im Jahr 2016 besetzt wurde.

Der in Luzern residierende Kaffeekannenproduzent Jørgen Bodum feuert im Fall Gundula die nächste Breitseite ab. Nachdem ihn das Bundesgericht erst gerade in die Schranken wies, unterstellt sein Anwalt der freigesprochenen Journalistin jetzt Bereicherungsabsichten.

Es scheint klar: Wer verliert, bezahlt. Dieser Grundsatz hat sich nach dem Mittelalter in der Gesellschaft und der Justiz durchgesetzt. Die Einhaltung dieser eisernen Regel stellt in nicht wenigen Kreisen auch eine Frage der Ehre dar. Eine gänzlich andere Sicht scheint jedoch der Wahlluzerner Jørgen Bodum zu vertreten.

Obwohl das Bundesgericht das Verfahren gegen Jana Avanzini wegen Hausfriedensbruchs diesen März letztinstanzlich eingestellt hat (zentralplus berichtete), solle die frühere zentralplus-Journalistin sämtliche Kosten für den vier Jahre dauernden Rechtsstreit übernehmen. Dies fordert Bodums Anwalt in seiner Eingabe an das Luzerner Kantonsgericht.

Möglich wurde dieser neuerliche Winkelzug durch das Urteil des Bundesgerichtes. Zwar haben die Lausanner Richter die Kosten für ihr Verfahren hälftig Bodum und dem Kanton Luzern auferlegt. Über die Kostenaufteilung der Vorinstanzen hat hingegen das Luzerner Kantonsgericht neu zu befinden.

Fragwürdige Eingabe ans Gericht

Mit dem Urteil des Bundesgerichts scheint der in Meggen residierende Bodum grundsätzliche Mühe zu haben. Anders kann man seine neuerliche Eingabe an das Luzerner Kantonsgericht nicht erklären. Darin macht sein Anwalt weiterhin schuldhaftes Verhalten von Avanzini geltend. «Daran ändert auch die Einstellung durch das Bundesgericht wegen des angeblich für sie nicht geltenden Strafantrags nichts», heisst es in seiner Eingabe. Mit anderen Worten: Obwohl das Bundesgericht aus formellen Gründen anders entschied, soll sie doch irgendwie schuldig sein an dem Gerichtsverfahren.

Die Opferrolle steht Bodum denkbar schlecht. Immerhin war er es, der die Journalistin um jeden Preis vor Gericht sehen wollte. Avanzinis Anfrage, sie von der Klage auszunehmen, hat er rundweg abgelehnt. Auch liess es sich Bodums Anwalt in den Verfahren jeweils nicht nehmen, in Konkurrenz zur Staatsanwaltschaft unzulässigerweise höhere Strafanträge zu stellen und als Privatkläger Anschlussberufung gegen das seiner nach Meinung zu milde ausgefallene Urteil der Vorinstanz einzulegen.

Sollte Bodum die Gerichts- und Anwaltskosten tragen müssen, wäre Avanzini «dadurch regelrecht bereichert.»

Bodum-Anwalt

Fast schon zynisch wird es dann, wenn Bodums Anwalt bei Avanzini Bereicherungsabsichten auszumachen glaubt. Eine Kostenübertragung an sie sei nur schon deswegen angezeigt, weil sie Spenden für die Bezahlung der Gerichts- und Parteikosten erhalten habe, hält sein Anwalt fest. Ein Schaden sei Avanzini gar nicht entstanden. Sollte Bodum die Gerichts- und Anwaltskosten tragen müssen, wäre sie «dadurch regelrecht bereichert».

Wenn auch grundlos: Bodum, dessen Vermögen auf 150 Millionen Franken geschätzt wird, hat in der Zeit des Gerichtsverfahrens bei einer vernünftigen Rendite wohl 20 bis 30 Millionen verdient.

Alternativ soll Kanton die Kosten übernehmen

Sollte das Gericht Avanzini dennoch eine Entschädigung zusprechen wollen, so hätte diese jedenfalls nicht sein Mandant zu tragen, fordert der Anwalt weiter. Vielmehr müsste diese der Kanton Luzern und damit der Steuerzahler übernehmen. Und damit nicht genug. Für die (ungefragt eingereichte) Begründung, weshalb er die Kosten nicht zu übernehmen bereit sei, will Bodums Anwalt weitere Kosten in Rechnung stellen. Diese seien – man ahnt es bereits – natürlich ebenfalls durch Jana Avanzini zu übernehmen.

Ein schlechter Verlierer

Gar kein Verständnis für diese Anträge hat Avanzinis Rechtsvertreterin. «Ich habe sie mit grossem Befremden zur Kenntnis genommen», sagt Katrin Humbel. «Die Privatklägerin hat in ihrer Eingabe erneut Anträge formuliert, zu denen sie nicht legitimiert ist. Eine so schlechte Verliererin habe ich noch nie erlebt».

Schliesslich habe Bodum mit seinem Strafantrag selbst die Ursache für das gesamte Strafverfahren gesetzt und wiederholt aktiv und vehement Einfluss auf den Gang des Verfahrens genommen, so die Anwältin. Ein Strafantrag übrigens, der die Journalistin laut Bundesgericht gar nicht umfasste, sondern sich gegen die Hausbesetzer richtete.

Höchst fragwürdig, jedoch gleichzeitig belanglos ist für Humbel der Vorwurf der Bereicherung. «Wie jemand Prozesskosten finanziert, ist für den Entscheid über die Kostenfolgen ohne jegliche Relevanz und hat weder Bodum noch seinen Anwalt zu interessieren. Die Gelder wurden sicher nicht gespendet, um die Anwaltskosten des unterliegenden Privatklägers Bodum zu finanzieren», so Katrin Humbel.

Enormer Aufwand

Und was sagt Jana Avanzini? «Die Behauptung, dass ich mich bereichern würde, macht mich nun wirklich sauer. Ich habe in den letzten Jahren Wochen mit Aussagen, Besprechungen, Gerichtsterminen, dem Auftreiben von Geld und dem Studieren von hunderten Seiten Juristengeschwurbel verbracht – unbezahlt wohlgemerkt. Das ist Zeit, in der ich als selbständige Journalistin hätte Geld verdienen können. Von den Nerven fang ich gar nicht erst an».

«Wenn sich hier jemand bereichert, dann dieser Anwalt.»

Jana Avanzini

Zudem wisse der gegnerische Anwalt genau, dass seine Behauptungen nicht der Wahrheit entsprächen. «Wir haben von Anfang an klar gesagt, dass die nicht benötigten Unterstützungsgelder von zentralplus für zukünftige Gerichtsverfahren zurückgelegt werden. Auch bei der Spende von Reporter ohne Grenzen wurde vereinbart, dass das Geld im Falle eines Sieges an die Organisation zurückfliesst», so Avanzini. «Wenn sich hier jemand bereichert, dann dieser Anwalt, der im Auftrag eines Multimillionärs Zehntausende Franken verdient, indem er juristisch irrelevante Medienschelten schreibt und mich persönlich diffamiert». Die aufgelaufenen Kosten hat zentralplus vor kurzem ausgewiesen.

Gerichtsklagen, soviel wird klar, scheinen im Universum von Jørgen Bodum System zu haben. Der 72-Jährige hat sich vor zwei Jahren nicht gescheut, mit dem US-Giganten Starbucks einen seiner wichtigsten Geschäftspartner vor Gericht zu ziehen. Das Urteil, das in der Schweiz unbeachtet blieb, fiel deutlich aus. Er müsse «mehr tun, als «nackte Behauptungen» ohne «weitere faktische Untermauerung» vorzubringen», urteilte der New Yorker Richter über den Kläger. Ein vernichtendes Urteil in einem Streit, in dem es für Bodum um Millionen ging.

Ein Märchenonkel

Er wirke eher wie ein Märchenonkel denn wie ein ausgebuffter Geschäftsmann, schrieb das deutsche «Handelsblatt» einst über den Wahlluzerner. Märchenschreiber haben bekanntlich den Vorzug, sich ihre eigene Wahrheit fern der Realitäten zusammenreimen zu können, die Rollen von Gut und Böse sind in ihrer sehr vereinfachten Welt schon ab dem ersten Kapitel klar. Es ist jedoch anzunehmen, dass sich die Luzerner Kantonsrichter nicht einer Kinderschar gleich von Bodums Parabel der arglistigen Journalistin und dem misshandelten Hausbesitzer vereinnahmen lassen.

Jørgen Bodum wollte wie schon bei früheren Anfragen keine Stellung nehmen.

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19 Kommentare
  • Profilfoto von Peter Hauri
    Peter Hauri, 07.12.2022, 18:16 Uhr

    wäre schade. die Gassenzeitung kaufe ich mir immer wieder mit Respekt vor den freundlichen, gesprächsbereiten Verkäufern Meist verbunden mit aufgestellter Kurzdiskussion Über aktuelle Strassenthemen. Bitte macht mir das mir dem JB nicht auch noch kaputt. Danke.
    Peter

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    Gery Weber, 10.05.2021, 23:45 Uhr

    Schade, hat Herr Bodum den Mut nicht, seine Entscheidung zu begründen. Seine Sicht und was ihn antreibt, diesen Fall weiterzutreiben, hätte mich interessiert.

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    JB, 10.05.2021, 21:34 Uhr

    Was für ein trostloses Leben. Starbucks und die Nachbarn in Meggen können sich noch teurere Anwälte leisten – scheitern ist vorprogrammiert. Deshalb macht man halt eine freischaffende Journalistin fertig. Dumm gelaufen, dass es hier auch suboptimal lief. Herr B. verklagen Sie doch einen Regenwurm wegen Hausfriedensbruch? Vielleicht klappt´s ja dann mit der Machtdemonstration? #BodumBoykott

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    Kanthack, 10.05.2021, 20:15 Uhr

    Ich glaube wir sollten alle gegen Bodums Produkte klagen, schliesslich kann man sich bei defekten Produckten an den scharfkantigen Scherben lebensgefährlich verletzen.

    @SAMMELKLAGE

    oder wem ist so ein Kaffeepot noch nicht explodiert..

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    Groucho, 10.05.2021, 16:40 Uhr

    Galoppiert die Dummheit, sitzt immer ein Mensch auf dem Pferd…

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    Markus Kunz, 10.05.2021, 14:30 Uhr

    Wie sagte doch Bismarck so schön: «Die erste Generation schafft Vermögen, die zweite verwaltet Vermögen, die dritte studiert Kunstgeschichte, und die vierte verkommt.» Die Verwalter scheinen demnach jene zu sein, die Anwälte finanzieren.

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    Stefanie Inderbitzin, 10.05.2021, 12:00 Uhr

    Ich habe kürzlich bei Pfister Bodum-Produkte gesehen. Nur gut, habe ich noch nichts gekauft. Diesen Mann will ich sicher nicht auch noch unterstützen, im Gegenteil.

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    JN, 10.05.2021, 11:27 Uhr

    Bodum und sein Anwalt Reto Marbacher führen mit der Behauptung der Bereicherungsabsicht die Eingabe ad absurdum.
    Handel treiben mit Starbucks (aka. Nestle, aka. NoTax) , Gundula, danach Fall Avanzini und nun geht es mit der gleichen arroganten Attitüde in Meggen weiter.
    «Ich rufe meinen Anwalt.», ist wohl das Erwachsenenäquivalent zu «Ich sägs mim Mami.», nachdem man ohne Juristengeschwafel, eine ehrliche Faust kassierte.

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    Johnny Muff, 10.05.2021, 10:47 Uhr

    Selbst Stadträtin Jost, die in dieser Sache alles andere als eine gute Figur gemacht hat, spricht bei Bodum ja von Beratungsresistenz. https://www.zentralplus.ch/bodum-villen-verursachten-immensen-aufwand-beim-luzerner-stadtrat-1945749/
    Der Mann scheint dem Glauben verfallen zu sein, dass er seine Gegner ungestraft fertigmachen kann und sich sein Recht erkaufen kann. Kein schöner Charakter eines Menschen.

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      Roli Greter, 10.05.2021, 11:27 Uhr

      Vielleicht denkt Herr J. B. aus M. dass die Sonne aus seinem Ar….. beitszimmer scheint? Man weiss es nicht so genau und ist irgendwie auch froh es nicht zu wissen. 🙂

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    Kasimir Pfyffer, 10.05.2021, 10:32 Uhr

    Was ist bei der Erziehung dieses Mannes bloss schief gelaufen?

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    Thomas Iten, 10.05.2021, 10:25 Uhr

    Dass dieser Bodum der Meinung ist, der Steuerzahler soll für seine Klagewut aufkommen, ist ein Hohn. Ich hoffe nur, dass es für ihn so richtig teuer wird, auch wenn er es sich leisten kann. Sollte sich das Gericht auf seine Seite stellen, ist dies ein Fall für die Aufsicht!

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    Peter baumann, 10.05.2021, 09:06 Uhr

    Man kann es nicht anders sagen: der Herr Bodum ist ein ganz finsterer Zeitgenosse. Schlechter Verlierer. Ein Machtmensch, der nicht akzeptieren kann, dass nicht er alleine die Regeln macht.

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    Peter Bitterli, 10.05.2021, 08:09 Uhr

    Das Luzerner Kantonsgericht hat gemäss Bundesgerichtsurteil über die Kostenaufteilung der Vorinstanzen neu zu befinden. Das wird es nach verfahrensrechtlichen und anderen juristischen Kriterien dann wohl auch tun. Damit ist der Fall in diesem Detail noch nicht ganz abgeschlossen. Es ist also selbstverständlich, dass der Anwalt einer der Parteien hier im Interesse seiner Partei seine Sicht der Dinge darlegt und im Interesse seines Mandanten plädiert. Das ist die Aufgabe eines Anwaltes, dazu ist er da, dazu stellt man ihn an. Das hat nicht das allergeringste mit angeblich „seit dem Mittelalter bestehenden eisernen Grundsätzen“ oder „Winkelzügen“ zu tun und ist auch keine „Frage der Ehre“. Es ist ganz einfach ein laufendes Verfahren. Schliesslich hat die Gegenpartei und ihre anwaltschaftliche Vertretung ja auch eine Meinung, die legitim und hörenswert ist.
    Wer hier moralisiert, hat entweder den Rechtsstaat nicht verstanden, oder er möchte ihn ab einem gewissen Einkommen ausser Kraft gesetzt sehen. Alle Anderen warten mal den Entscheid ab. Und freuen sich dann, wenn das Kantonsgericht die Kosten grossenteils Herrn Bodum überwälzt, weil ja dann die neu generierten Anwaltkosten noch als Sauerkirsche obendrauf kommen, wie Frau Avanzini sehr richtig anmerkt. Der Entscheid könnte ja dann genau durch das querulantische Verhalten beeinflusst sein.
    Das heisst noch lange lange nicht, dass man sich nicht etwa der Meinung von Herrn Greter gerne anschliesst und sich von Herrn Bodum, dem Wahlluzerner, auch einmal ein positives Engagement wünscht.

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    • Profilfoto von Sandra Klein
      Sandra Klein, 10.05.2021, 08:45 Uhr

      Natürlich darf jeder seine Interessen vertreten, auch ein Herr Bodum. Doch der Gegenpartei Bereicherungsabsichten unterstellen zu wollen, wenn das Bundesgericht die Kosten neu verteilt haben will, Gericht verloren hat, ist geschmacklos und auch anstandslos und sagt viel über den Charakter einer Person aus.

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      Lame, 10.05.2021, 09:36 Uhr

      «Rechtsstaat nicht verstanden» – Unabhängig vom Votum: Die Schweiz versteht sich zwar als Rechtsstaat, ist aber keiner. Die Kantonsbeamten am Luzerner Kantonsgericht halten sich nämlich bewusst nicht ans Legalitätsprinzip.

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    • Profilfoto von Michel von der Schwand
      Michel von der Schwand, 10.05.2021, 09:46 Uhr

      Im Grundsatz absolut richtig.
      Das Verhalten von Herr Bodum gegenüber den Medien lässt wohl berechtigterweise einen anderen Schluss zu. Mit einem geschätzten Vermögen zwischen CHF 100 bis 200 Millionen hat Herr Bodum weitaus andere Möglichkeiten. Das bisherige Verhalten von Herr Bodum lässt eine Weltanschauung vermuten, welche fernab der Realität ist. Allenfalls sogar die Meinung, dass er (Herr Bodum) die Möglichkeit hat, Frau Avanzini fertig zu machen.
      Der Kauf der beiden Villen an der Obergrundstrasse steht dafür exemplarisch (siehe Interview mit Jürg Rehsteiner in der Luzerner Zeitung, Ausgabe vom Samstag, 8. Mai 2021). Herr Bodum strotzt vor Arroganz, ist berechnend und bekundet immer wieder grosse Mühe mit Bauvorschriften (aktuell in der Gemeinde Meggen).
      Auch wenn das Vorgehen legitim ist und das Kantonsgericht nun über die Kostenaufteilung der Vorinstanzen zu befinden hat, zeigt das Verhalten im Kontext, dass Herr Bodum ein eher schwieriger, rechthaberischer Zeitgenosse ist. Vermutlich sogar ist Herr Bodum sogar «beratungsresistent» und es fehlt ihm an einem Kommunikationsverantwortlichen. Herr Greter hat zwar recht, aber als Stadtluzerner möchte ich eigentlich nichts von Herr Bodum.

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  • Profilfoto von Martina Dosenbach
    Martina Dosenbach, 10.05.2021, 07:52 Uhr

    Der Millionär will also die Gerichtskosten nicht tragen, die er schuldhaft verursacht hat? Wow. Shame on you!

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  • Profilfoto von Roli Greter
    Roli Greter, 10.05.2021, 06:09 Uhr

    Herr Bodum, um Ihre Pläne im Megger Lerchenbühl nicht in Gefahr zu bringen empfehle ich Ihnen einen zweiten Job auszuüben. Etwas FÜR die Luzerner Bevölkerung wäre mal etwas, wie wärs mit dem Verkauf der Gassenzeitung?

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