Besseres Leben gesucht und hinter Gittern gelandet

Nach Überfällen Name der Staatsanwältin auf Unterarm gebrannt

Wie sich das Gericht wohl entscheiden wird? Die Angeklagten verschwinden wohl für Jahre hinter Gittern.

 

(Bild: giw)

Ein deutsch-türkisches Paar, das in Luzern und Zug drei ungewöhnlich brutale Raubüberfälle verübt hat, sieht sich als Opfer unglücklicher Umstände. Man habe in der Schweiz ein besseres Leben beginnen wollen. Stattdessen landeten sie im Gefängnis, wo sich der Hauptschuldige den Namen der Staatsanwältin auf den Arm brannte – neben jenen seiner Ehefrau.

Am Dienstag musste sich das deutsch-türkische Paar, das zwischen 2014 und 2015 in Luzern und Zug drei brutale Raubüberfalle begangen hatte, vor dem Luzerner Kriminalgericht verantworten. Die Täter, die im Grundsatz geständig sind, hatten zwei Privatwohnungen und einen Schmuckladen überfallen. Dabei hatten sie ihre Opfer gefesselt und geknebelt und in Lebensgefahr gebracht. Das Paar erbeutete dabei gut 650’000 Franken. Die Staatsanwaltschaft fordert für die beiden eine hohe Haftstrafe von 18 beziehungsweise 15 Jahren (zentralplus berichtete).

Besseres Leben in der Schweiz

Das Paar kam Anfang 2013 aus Deutschland in die Schweiz, um «ein neues, besseres Leben zu beginnen», wie sie am Dienstag beteuerten. Mit der Gründung einer eigenen IT-Firma wollten die beiden dem «schwierigen Leben» in Deutschland entfliehen. Der Mann hatte dort bereits verschiedene Suizidversuche unternommen.

Der Start war einigermassen vielversprechend. Die angeklagte Deutsche konnte sich und ihren Partner zu Beginn noch mit einem Job in der Verwaltung einer Baufirma über Wasser halten. Doch schon nach der Probezeit wurde sie entlassen.

Da auch die Firmengründung nicht klappte, versuchte es das Paar mit der Organisation von Werbeveranstaltungen in Nachtclubs und einschlägigen Lokalitäten. Die Zahlungen der Kunden blieben zunehmend aus, so dass sie in finanzielle Not geraten seien. Sie hätten Sozialhilfe beantragt, diese als Ausländer aber nicht erhalten, so die Angeklagten.

So mussten sie wochenlang im Auto übernachten. Sie hatten einen Ort am Sempachersee gefunden, den sie jeden Abend aufsuchten. 

Teure Sucht

«Uns fehlte das Geld für alles», sagte der Angeklagte. Sie hätten sich kaum noch essen leisten können. Hinzu kam die schwere Alkohol- und Kokainsucht des Mannes.

Durch den Drogenkonsum habe er sich bei diversen Drogendealern verschuldet. «Im Wissen darum, wie gefährlich nicht beglichene Schulden im Drogenmilieu sind, habe ich keinen anderen Ausweg mehr gesehen, als durch Raubüberfälle das nötige Kleingeld zu beschaffen», so der Angeklagte.

Er habe seine Frau, die sich nicht an den Raubüberfällen beteiligen wollte, zur Teilnahme genötigt, indem er ihr drohte, sie zu verlassen oder sich sogar das Leben zu nehmen. Dass er der Rädelsführer gewesen sei, bestritt der Türke nicht.

Mitleid mit den Opfern?

«Wir hatten nie die Absicht, den Menschen Schaden zuzuführen» beteurte das Paar vor Gericht. Es sei ihnen jeweils lediglich um die Beute gegangen. Zudem seien sie nicht sonderlich brutal und rücksichtslos vorgegangen, wie dies die Staatsanwaltschaft behaupte. «Wir haben die Opfer immer nach ihrem Befinden befragt», so der Türke. «Wenn sie beispielsweise nicht mehr hätten atmen können, hätten wir entsprechend reagiert», beteuerte er.

Zudem hätten sie die Raubüberfälle nicht geplant, sondern immer spontan ausgeführt. «Besonderlich raffiniert waren die Überfälle nicht», sagte auch die Verteidigung. Dies würde zeigen, dass eine kriminelle Energie nicht grundsätzlich vorhanden sei, sondern eindeutig aus Not gehandelt wurde.

«Sadistische Neigung und zwecklose Bosheit»

Das sah die Staatsanwältin komplett anders und attestierte beiden eine «sadistische Neigung und zwecklose Bosheit». «Den Beschuldigten ging es um Macht gegenüber ihren Opfern», so ihr Plädoyer. Zudem hätte sie die Gier nach Geld dazu getrieben, nicht nur einen einzelnen Überfall zu begehen. «Das Schicksal der Opfer war den beiden völlig egal», sagt die Staatsanwältin.

«Die Höhe der geforderten Strafe ist völlig absurd.»

Verteidiger des Beschuldigten

«Die Fesselung und Knebelung wäre in dieser Art für die reine Sicherung der Beute und eine erfolgreiche Flucht nicht nötig gewesen. Die Gewaltanwendung ging weit über das Erforderliche hinaus», so die Staatsanwältin. Dass sich die Angeklagten gezielt ältere Opfer ausgesucht hätten, würde deren Skrupellosigkeit weiter erhärten.

Hohe Strafen und allenfalls Verwahrung gefordert

Da von den Beschuldigten eine grosse Gefahr ausgehe und weitere Taten nicht auszuschliessen sind, seien sehr hohen Strafen angemessen. «Die Taten rufen allenfalls sogar nach einer Verwahrung», lautete das Plädoyer der Staatsanwaltschaft.

Für die Staatsanwaltschaft ist auch klar, dass rein kriminelle Absichten das Paar in die Schweiz gebracht hätten. «Sie wollten sich ein schönes Leben durch Raub und Diebstahl finanzieren», so der Vorwurf.

«Die Höhe der geforderten Strafe ist völlig absurd», entgegnete die Verteidigung. Für die gestandenen Überfälle erachtet die Verteidigung eine Haftstrafe von 5 Jahren für den Türken und 4 Jahre für die Deutsche als angemessen. Dass sie von ihrem Ehemann zu den Taten gezwungen worden sei, müsse für die Mandatin strafmildernd wirken, so die Verteidigung.

Psychisch krank

Der Türke beschrieb sich vor Gericht selber als gebrochenen, psychisch und körperlich schwer kranken Mann. «Ich habe mir während der Haft den Namen der Frau Staatsanwältin mit einer heissen Büroklammer auf den Unterarm tätowiert». Dieser stehe direkt neben dem Namen seiner Ehefrau, sagte er.  Das Paar hatte im vergangenen Jahr in Haft geheiratet.

Wieso er sich auf diese Weise tätowiert hatte, konnte er nicht genau sagen. Gegenüber dem Gericht gab er jedoch zu Protokoll, dass er die Behandlung seitens der Polizei und der Staatsanwaltschaft als nicht rechtmässig und unfair empfunden habe.

In Deutschland vorbestraft

Doch wieso ging das Paar nach dem Scheitern nicht nach Deutschland zurück, wo es zuvor von Hartz IV gelebt hatte? «In Deutschland gibt es einen Haftbefehl gegen mich», so die Anwort des Türken. Bei einer Rückkehr nach Deutschland drohten ihm acht Monate Gefängnis. Insgesamt sechsmal ist der Angeklagte in Deutschland bereits vorbestraft, darunter zweimal wegen Körperverletzung.

Das Urteil wird Ende dieser Woche erwartet. Die drohende Haftstrafe werden die beiden wohl in Deutschland absitzen.

Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon