Sofortige Trennung nach Krisensitzung

Nach Kinderpornos: Religionslehrer aus Luzern ist den Job los

Letzte Woche wurde ein 41-jähriger Religionslehrer aus dem Kanton Luzern verurteilt, weil er Kinderpornos schaute. Das Gericht sah jedoch von einem Berufsverbot ab. Gestern nun traf sich der Kirchenrat zur Krisensitzung. Das Arbeitsverhältnis mit dem Religionslehrer wurde per sofort aufgelöst.

Vergangene Woche verurteilte das Luzerner Kriminalgericht einen 41-jährigen Mann, weil er 2015 Kinderpornos konsumierte (zentralplus berichtete). Die Staatsanwaltschaft forderte eine bedingte Freiheitsstrafe von zwölf Monaten – aufgebrummt wurde dem Schuldigen lediglich eine bedingte Geldstrafe von 18’000 Franken und eine Busse von 500 Franken. Zudem muss der Schweizer für die Verfahrenskosten von fast 20’000 Franken aufkommen, wie aus dem Urteil vom 5. Juli hervorgeht.

Der Verurteilte arbeitete seit mehreren Jahren in einem 25-Prozent-Pensum bei einer Pfarrei einer Luzerner Landgemeinde* als Jugendseelsorger und Religionslehrer. Die Richter haben indes kein Berufsverbot ausgesprochen. Dies, weil der Mann die Pornografie lediglich zu Hause, in seinem privaten Umfeld, konsumiert habe.

Krisenmanagement-Team einberufen

Der Kirchenrat der Pfarrei stehe nach wie vor mit dem Verurteilten in Kontakt, wie der Kirchenratspräsident auf Anfrage sagt. Diesen Montagabend fand eine Kirchenratssitzung statt, bei der über das weitere Vorgehen entschieden wurde.

«Der Kirchenrat, die Anstellungsbehörde der katholischen Kirchgemeinde, hat den Religionspädagogen Mitte Juli freigestellt und das Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen aufgelöst», so der Kirchenratspräsident.

Weiter sagt er, dass sich der Vorfall nicht – entgegen den Erwartungen – wie ein Lauffeuer verbreitet habe. Die Pfarrei pflege bei solchen Ereignissen eine Nulltoleranz. Für die Vereinbarung zur Auflösung des Anstellungsvertrages wurde ein Krisenmanagement-Team einberufen. Weiter wollte sich der Kirchenratspräsident nicht äussern.

Verurteilter beharrt auf seine Unschuld

Der Vorsteher der Pfarrei sagt, dass der verurteilte Religionslehrer nach wie vor auf seine Unschuld plädiere. Die kinderpornografischen Inhalte seien ihm zugeschoben worden, hätte der Mann ihm gegenüber beteuert.

Das Urteil gegen den Religionslehrer selbst ist nicht rechtskräftig, es läuft noch die Berufungsfrist.

*Aus Gründen des Personenschutzes verzichten wir auf die namentliche Nennung der betroffenen Gemeinde sowie der involvierten Personen.

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