Vorsicht bei Aufforderung zur Zahlung

Nach einem Dutzend Fälle: Polizei warnt vor Chefbetrug

In den vergangenen Wochen wurden den Zentralschweizer Polizeikorps über ein  Dutzend sogenannten CEO Fraud, also Chefbetrug gemeldet. Die Korps rufen die Mitarbeitenden insbesondere von kleinen und mittleren Betrieben zu erhöhter Aufmerksamkeit auf.

Ein Mitarbeiter der Buchhaltung einer Firma erhält ein E-Mail von der Adresse seines Chefs, in der dieser ihn bittet, eine Zahlung an eine bestimmte Adresse sofort auszulösen. Nur ist der Absender nicht wirklich sein Vorgesetzter, sondern ein Betrüger, der in seinem E-Mail die Adresse des Firmenchefs anzeigen lässt. In so einem Fall spricht man von CEO Fraud, auf Deutsch Chefbetrug. In den vergangenen Wochen wurden in der Zentralschweiz mehr als ein Dutzend Betrugsversuche bekannt, in einem Fall im Kanton Schwyz erbeutete die Täterschaft mehrere Zehntausend Franken, wie die Luzerner Polizei in einer Mitteliung bekanntgab.

Die Zentralschweizer Polizeikorps rufen zu erhöhter Vorsicht auf, wenn ein Vorgesetzter per E-Mail eine sofortige Zahlung fordert, die vorher nicht angekündigt beziehungsweise bekannt gewesen ist. Es gilt in einem solchen Fall zu prüfen, ob die E-Mail wirklich von der angezeigten Adresse kommt (ist im Mailprogramm unter «Details» einsehbar) oder dann den Vorgesetzten direkt zu kontaktieren, ob diese E-Mail wirklich von ihm verschickt wurde. Sollte es sich um einen Betrugsversuch handeln, sei dieser umgehend der Polizei zu melden, schreiben die Behörden.

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