Menzingen: Kredit muss erneut vors Volk

Nach Chaos um Tempo 30: Regierung ordnet neue Abstimmung an

Ende April wird es hier wieder stiller. Dann nämlich ziehen die letzten Asylbewerber von der Bundesunterkunft Gubel weg.

(Bild: wia)

Dreimal hat die Gemeindeversammlung in Menzingen im November 2017 über einen Kredit abgestimmt – dreimal mit unterschiedlichem Ergebnis. Nun hat die Regierung entschieden: Es braucht eine neue Abstimmung über das Gutachten zur Einführung von Tempo 30. Im November seien Fehler passiert – und es sei verwirrend kommuniziert worden.

Der Gemeinderat Menzingen muss die Bevölkerung erneut über einen Kreditantrag in der Höhe von 46’000 Franken abstimmen lassen. Das Geld braucht Menzingen für ein Gutachten zur Einführung von Tempo 30. Die Wiederholung ist nötig, weil an der letzten Gemeindeversammlung bei diesem Traktandum zwar dreimal abgestimmt wurde. Allerdings versäumte es der Gemeinderat, überhaupt über einen entsprechenden Ordnungsantrag entscheiden zu lassen. Zudem sei die Kommunikation gegenüber dem Stimmvolk verwirrend gewesen, teilt der Regierungsrat mit. 

Im Nachgang an die Menzinger Gemeindeversammlung Ende November 2017 ist eine Stimmrechtsbeschwerde eingegangen. Damals legte der Gemeinderat den Kredit zur Abstimmung vor. Das Gutachten sollte die Einführung von Tempo-30-Zonen auf Gemeindestrassen fachlich prüfen, geht auf eine Motion der CVP zurück und war bei den Bürgerlichen umstritten.

Drei Abstimmungen – dreimal anderes Ergebnis

An der Gemeindeversammlung in Menzingen haben sich die Anwesenden in der ersten Abstimmung mit 123 Ja- und 126 Nein-Stimmen gegen den Kredit ausgesprochen. Doch einer in der Runde stellte einen «Ordnungsantrag auf Nachzählung». Daraufhin wurde erneut abgestimmt – und plötzlich lautete das Resultat 133 Ja- und 122 Nein-Stimmen. Das Chaos perfekt machte die Frage, welches Ergebnis nun gelte. Denn der Gemeindepräsident liess ein drittes Mal abstimmen, woraufhin das Stimmenverhältnis mit 128 Ja- und 128 Nein-Stimmen unentschieden ausfiel.

Die Zuger Regierung hält nun fest, dass für die Stimmbevölkerung aufgrund der verwirrenden Situation nicht eindeutig klar war, ob sie bei der zweiten und dritten Abstimmung über das Sachgeschäft selber, also den Kredit, oder über einen Ordnungsantrag auf Wiederholung der Abstimmung abstimmte. Der Gemeinderat rechtfertigte sein Vorgehen unter anderem mit den knappen Resultaten, dem mangelhaften Überblick der vier anwesenden Stimmenzählenden und mit dem Protest seitens zweier Stimmbürger.

Doch die Regierung stellt klar: Geht ein Ordnungsantrag für eine Wiederholung der Abstimmung ein, muss die Versammlung unverzüglich darüber entscheiden. Bei einem Ja muss daraufhin erneut über die Sache abgestimmt werden – und dieses Resultat gilt grundsätzlich.

Wiederholung nicht automatisch erlaubt

Selbst ein knappes Abstimmungsergebnis rechtfertigt für sich allein allerdings noch keine Wiederholung der Abstimmung. Dies schreibt die Regierung in ihrem Entscheid zu einer Stimmrechtsbeschwerde, den sie am Dienstag veröffentlichte. Denn eine Wiederholung könne direkte Auswirkungen auf das bereits festgestellte inhaltliche Resultat haben. Dies, weil erfahrungsgemäss immer Leute anwesend sind, die sich bei der ersten Abstimmung der Stimme enthalten haben und nunmehr mitstimmen, oder aber in Kenntnis des ersten Abstimmungsresultates ihre Meinung ändern.

Gemäss Regierung ist es daher zwar zulässig, dass eine stimmberechtigte Person einen Ordnungsantrag auf Wiederholung einer Abstimmung stellt. In einem solchen Fall müsse die Gemeindeversammlung aber zuerst formell darüber abstimmen. Dieses Vorgehen beruht auf der Überlegung, dass ohne ausdrückliche Zustimmung der Gemeindeversammlung kein Anspruch auf Wiederholung der Abstimmung besteht.

Die Regierung rügt darüber hinaus, dass beim mündlichen Stellen eines gemeinderätlichen Antrags eine vom Bericht und Antrag divergierende Wortwahl verwendet wurde. Dadurch würden die Stimmberechtigten verwirrt, was Zweifel am rechtmässigen Zustandekommen des Abstimmungsergebnisses hervorruft.

Gemeinderat akzeptiert Beschluss

Der Gemeinderat Menzingen akzeptiert den Entscheid vollumfänglich und zieht daraus die nötigen Lehren und Erkenntnisse für die Zukunft, wie er in einer Mitteilung schreibt. Das Geschäft werde an der nächsten Gemeindeversammlung am 28. Mai nochmals neu behandelt – diesmal sollte eine Abstimmung reichen.

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