SBB-Aussage zu Sicherheitsmängeln wird bezweifelt

Nach Besetzung: Wiederholt sich in Luzern Geschichte der Bodum-Villa?

Das Haus ist im kantonalen Bauinventar als erhaltenswert aufgeführt.

(Bild: jav)

Die kurze Wohnungsbesetzung in der Luzerner Güterstrasse ist nach wenigen Tagen bereits wieder vorbei, die «Belebenden» haben sich offenbar zurückgezogen. Doch etwas bleibt: der Fokus auf das Gebäude und die Frage, weshalb es die nächsten Jahre leer stehen wird.

Plötzlich ging alles ganz schnell. Wie bereits im Dezember besuchte die Luzerner Polizei am 10. Januar die besetzte Wohnung an der Güterstrasse 7 zur Kontrolle und stand in leeren Räumen.

Der rechtmässige Zustand sei wieder hergestellt worden und die Hauseigentümer SBB werden nun die entsprechenden Sicherungsmassnahmen in die Wege leiten, so die Luzerner Polizei. Eine weitere Besetzung soll verhindert werden. Wie diese Massnahmen jedoch aussehen sollen, ob man die frei stehenden Wohnungen verbarrikadieren oder das Haus überwachen will, bleibt unklar. Die SBB wollen sich dazu nicht äussern.

Die Besetzer, die noch am Montag kommunizierten, weiterzumachen, bleiben stumm. Auf Nachfrage von zentralplus meldet sich die Gruppe nicht mehr. Doch erneut hat eine Besetzung in Luzern die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf ein Gebäude gelenkt und einige Fragen aufgeworfen.

Wann ziehen die letzten Mieter aus dem Gebäude an der Güterstrasse 7 aus? Weshalb wurde trotz kommunizierter Sicherheitsmängel vom Gericht eine Verlängerung der Mieterverhältnisse bewilligt? Wollen die SBB das Gebäude abreissen lassen? Und dürften sie das überhaupt?

«Es ist für uns neu, dass das Gebäude in einem derart schlechten Zustand sein soll.»
Jürg Rehsteiner, Stadtarchitekt Luzern

Die Kommunikation der SBB seit Anfang des Jahres lässt das Haus nicht besonders sanierungswürdig erscheinen. Man spricht von Rissen in den tragenden Wänden, von Sicherheitsgründen, die eine Nutzung verunmöglichen, und die SBB betonen, man lehne jede Haftung ab.

Gebäude soll erhalten bleiben

Der Luzerner Stadtarchitekt Jürg Rehsteiner erklärt: «Ein Abbruch könnte erst erfolgen, wenn ein bewilligtes Neubauprojekt vorliegen würde.» Denn das Gebäude steht zwar nicht unter Denkmalschutz, ist jedoch als erhaltenswert im kantonalen Bauinventar aufgeführt.

Bei der Stadt sei man bisher davon ausgegangen, dass das Haus erhalten bleibe. Man stehe bezüglich der dort geplanten grossen Rösslimatt-Überbauung seit Jahren mit den SBB in Kontakt. «Es ist für uns neu, dass das Gebäude in einem derart schlechten Zustand sein soll», so Rehsteiner.

An der Güterstrasse 7 sind noch drei Wohnungen vermietet.

An der Güterstrasse 7 sind noch drei Wohnungen vermietet.

(Bild: jav)

Gefährlicher Leerstand

Auch Cla Büchi, Architekt, Mitglied IG Stadtentwicklung und langjähriger Bauberater des Innerschweizer Heimatschutzes, bezweifelt, dass das Haus in so schlechtem Zustand sei. «Oft werden diese Argumente vorgeschoben, wenn auf einen Abbruch hingearbeitet wird», so Büchi. 

Dafür müsste dann der Nachweis erbracht werden, dass eine Sanierung nicht verhältnismässig wäre. Dies jedoch erst zum Zeitpunkt, wenn ein Abbruch Thema würde. Bis dahin ist es dem Hausbesitzer freigestellt, mit seiner Liegenschaft zu machen, was er will. Der öffentlichen Hand sind da die Hände gebunden, was im Umgang mit inventarisierten Bauten ein unbefriedigender Zustand ist. Ein jahrelanger Leerstand sei jedoch grundsätzlich nie im Interesse des Eigentümers und könne zu einer Schädigung der Bausubstanz führen, so Büchi.

«Eine solche Vorgehensweise traue ich der SBB jedoch nicht zu.»
Cla Büchi, Architekt

«Ich hoffe nur, dass sich nicht dieselbe Geschichte wiederholt wie bei der Bodum-Villa an der Obergrundstrasse», spricht Cla Büchi aus, was wohl einige Luzerner und besonders Sympathisanten der Besetzer befürchten. In diesem Fall wurden die Schädigungen der Bausubstanz vom Besitzer beschleunigt, um einen geplanten Abriss zu erreichen, indem unter anderem das Dach abgedeckt wurde und damit das Innere des Hauses Wind und Wetter zum Opfer fiel.

«Eine solche Vorgehensweise traue ich den SBB jedoch nicht zu», sagt Büchi, obwohl die Strategie bei der Rösslimatt seit Jahren unklar sei und undurchsichtig kommuniziert werde.

Zu schlechter Zustand für Zwischennutzung

Die Forderung der Besetzer, in der Güterstrasse 7 eine Zwischennutzung realisieren zu können, wurde von Beginn an klar abgelehnt. Die SBB seien grundsätzlich offen für Zwischennutzungen und dafür fänden sich viele Beispiele, so Mediensprecher Reto Schärli. Es sei ja auch im Sinne der SBB, dass Gebäude genutzt würden. Doch der schlechte Zustand des Gebäudes mache dies unmöglich. «Die Mieter ziehen in absehbarer Zeit aus», und «die SBB macht bei der Sicherheit keine Kompromisse», sind die Antworten, die man auf die Frage, wann die letzten Mieter ausziehen würden, erhält.

An der Güterstrasse 7 kann uns ein Anwohner mehr sagen. Die Fristerstreckung für die drei noch verbleibenden Mieter im Gebäude sei bis Juni 2018 festgelegt worden. Er glaube, dass auch die Nachbarn bis zum Ende der Frist im Haus bleiben wollen.

Genehmigt wurde die Fristerstreckung vor einer Schlichtungsstelle. Nun fragt sich: Wenn das Haus tatsächlich in einem derart gefährlichen Zustand ist, wie die SBB kommunizieren, weshalb dann die Fristerstreckung der Schlichtungsbehörde?

Darauf geben die SBB keine Antwort. Auch auf die konkrete Frage, ob ein Abbruch Thema ist, liefern die SBB eine Antwort, die eigentlich keine ist: «Die Zukunft des Gebäudes wird im Rahmen der Abklärungen rund um die Arealentwicklung geklärt.»

Keine Sanierung in Planung

Klar ist: Die SBB haben entschieden, das Gebäude vorerst nicht zu sanieren. «Wir wollen die weitere Planung der Überbauung Rösslimatt beziehungsweise deren Auswirkungen abwarten», schreibt Reto Schärli. In der Zwischenzeit werde das Gebäude geschlossen, sobald die letzten Mieter ausgezogen sind.

Der Projektleiter der geplanten Rösslimatt-Überbauung ist für Medien nicht zu sprechen. Die SBB verweisen auf die Webseite, auf der es heisst: voraussichtlicher Baubeginn 2021. In Betrieb genommen werde die Überbauung wohl 2024 (zentralplus berichtete). Ursprünglich wurde 2018 kommuniziert, doch die Planung verzögert sich stetig – offenbar wegen fehlenden Mietern. In den veröffentlichten Plänen der geplanten Überbauung ist das Gebäude an der Güterstrasse 7 offensichtlich mit eingeplant.

Beim geplanten Projekt auf dem Rösslimatt-Areal ist das Haus an der Güterstrasse 7 integriert.

Beim geplanten Projekt auf dem Rösslimatt-Areal ist das Haus an der Güterstrasse 7 integriert.

(Bild: zvg)

Erhalt des Gebäudes als Vorteil

Oberflächlich gesehen wäre der geplante Neubau ohne Einbezug des bestehenden Gebäudes an der Güterstrasse 7 für Investoren grundsätzlich lukrativer, bestätigt Cla Büchi. Doch den bestehenden Bau in die Überbauung zu integrieren, habe durchaus Vorteile. «Für die Identität eines Quartiers und den Wiedererkennungswert hat die Integration eines alten Hauses eine positive Wirkung. Ausserdem ist der Erhalt des Gebäudes auch Bestand des Wettbewerbsprojekts.»

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