Mutterschaftsversicherung angepasst
Müttern, die mit ihrem Neugeborenen längere Zeit im Spital bleiben müssen, soll finanziell geholfen werden. National- und Ständerat haben beschlossen, den bezahlten Mutterschaftsurlaub zu verlängern, wenn ein Kind nach der Geburt mindestens zwei Wochen im Spital bleiben muss. Das Erwerbsersatzgesetz sieht bereits heute einen Aufschub der Entschädigung vor, wenn ein Baby länger als drei Wochen im Spital betreut werden muss. Die Mutterschaftsentschädigung wird neu auf höchstens 22 Wochen um maximal acht Wochen verlängert. Die zusätzlichen Kosten werden auf 6 Millionen Franken pro Jahr geschätzt.
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