Maskenpflicht fällt wohl Mitte März

Musik- und Sportunterricht ist zurück an den Luzerner Schulen

Ab Montag, 1. März, findet an den Luzerner Schulen der Musikunterricht wieder statt. (Bild: Pixabay)

Der Bundesrat lockert auf Montag die Covid-Massnahmen für Kinder und Jugendliche. Für die Luzerner Schulen heisst das: Sport und Musik stehen wieder auf dem Stundenplan.

Durch die vom Bundesrat angekündigten Lockerungen treten an den Luzerner Schulen ab Montag einige Änderungen in Kraft:

  • Musik: Musikunterricht ist auf der Sekundarstufe l (7. bis 9. Klasse) und Sekundarstufe ll (Gymnasien, Berufsbildung) wieder möglich. Dies betrifft das Singen im Klassenverband. Weiterhin untersagt bleiben klassenübergreifende schulische Chorproben.
  • Sport: Sportunterricht ist auf der Sekundarstufe l und ll wieder möglich, sowohl in der Sporthalle wie schon bisher im Freien. Auch Schwimmunterricht ist wieder möglich, Kontaktsportarten sind untersagt. Auf der Sekundarstufe ll müssen Masken in der Halle weiterhin getragen werden, draussen nur, wenn der 1.5-Meter-Abstand nicht eingehalten werden kann.
  • Hauswirtschaft: Praktischer Unterricht im Hauswirtschaftsunterricht (Fach Wirtschaft, Arbeit Haushalt) ist wieder erlaubt inklusive gemeinsames Essen im Klassenverband, unter Einhaltung der Hygienemassnahmen.
  • Die Lesesäle der Hochschulbibliotheken und Archive sind wieder geöffnet, es herrscht aber weiterhin Maskenpflicht und je nach Institution eine Platzbeschränkung. Die Museen können ebenfalls ab dem 1.März wieder öffnen; Veranstaltungen (Vernissagen, Führungen) sind aber nicht erlaubt.

Maskenpflicht voraussichtlich ab Mitte März gelockert

Die Maskenpflicht ab der 5. Primarklasse wird für die Primarschule bei weiterhin günstigem pandemischen Verlauf voraussichtlich ab Mitte März aufgehoben. Ebenso auf diesen Zeitpunkt hin soll auf die Masken-Empfehlung für die schul- und familienergänzenden Tagesstrukturen verzichtet werden.
 
Über diese und allfällige weitere Lockerung wird das Bildungs- und Kulturdepartement nach Massgabe der dann aktuellen epidemiologischen Lage rechtzeitig informieren, wie dieses mitteilt.

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