Schlichtungsbehörde sagt, wie hoch die Miete ist

Musegg-Schulen: Kanton und Stadt Luzern legen ihren Streit bei

Die Kantonsschule Musegg: Das Gebäude gehört der Stadt, der Kanton fordert tiefere Mieten.

(Bild: zvg)

Der Kanton wollte nicht so viel bezahlen, wie von der Stadt Luzern verlangt. Dies gefährdete den Fortbestand des Kurzzeitgymnasiums in den Schulhäusern Fluhmatt und Musegg in der Luzerner Altstadt. Doch nun ist der Konflikt ausgeräumt – mit einem salomonischen Urteil.

Die städtischen Immobilien auf der Musegg in Luzern werden weiter als Schulen genutzt. Wie die «Luzerner Zeitung» am Dienstag berichtete, hat die Schlichtungsbehörde für Miete und Pacht den uneinigen Parteien – der Stadt Luzern und dem Kanton Luzern – ein Urteil zugestellt, das von beiden Seiten nicht angefochten wurde. Somit ist es nun rechtsgültig worden.

Schliessung der Musegg-Schulen vom Tisch

Kanton und Stadt Luzern hatten sich über eine Miete der vom Kanton Luzern fürs Kurzzeitgymnasium genutzten Liegenschaften nicht einigen können (zentralplus berichtete). Die Stadt wollte den Mietzins nicht so stark reduzeren, wie dies vom Kanton gefordert worden war. Deswegen musst die Schlichtungsbehörde vermitteln. Sie kam beiden Parteien zur Hälfte entgegen.

Nach städtischer Rechnung zahlt der Kanton nun ab 1. Augsut neu 2,7 Millionen Franken Jahresmiete – gegenüber 3,5 Millionen Franken bisher. Der Kanton Luzern kann so 800’000 Franken sparen. Er hatte damit gedroht, ohne Gewährung einer Mietzinsreduktion Bildungsstandort Musegg per 2028 aufgeben zu wollen.

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