Raubüberfall in Emmenbrücke

Mütze führte zum Täter

Das Luzerner Kriminalgericht hat sein Urteil gefällt. Der 26-Jährige, der vor drei Jahren einen Raubüberfall beging, muss nun hinter Gitter. (Bild: Copyright by AURA)

Am Tag vor Heiligabend kam es in Emmenbrücke zu einem Raubüberfall. Die Täter flüchteten mit 40’000 Franken. Das war vor drei Jahren. Nun hat das Luzerner Kriminalgericht einen der drei Täter verurteilt. Die Polizei kam ihm wegen des Schriftzugs «Lacoste» auf die Spur. 

Das Luzerner Kriminalgericht hat einen 26-jährigen Italiener wegen eines Raubüberfalls auf eine Denner-Filiale in Emmenbrücke mittels abgekürzten Verfahrens verurteilt. Die Tat liegt drei Jahre zurück und wurde am Morgen vor Heiligabend verübt. Es ist die zweite Verurteilung der drei Täter.

Mit Messer bedroht

Als die Filialleiterin der Denner-Filiale gegen 5.30 Uhr über den Hintereingang in den Laden wollte, wurde sie von zwei maskierten Männern überrascht. Einer – der nun Verurteilte – hielt der Frau ein grosses Messer an den Hals – mit einer Entfernung von 50 Zentimeter, wie er später sagt. Die Frau wurde in hochdeutscher Sprache aufgefordert, den Alarm auszuschalten und den Tresor aufzuschliessen, wird der Sachverhalt im Urteil vom 3. November 2014 beschrieben.

Mütze führte zum Täter

Während einer der Täter den Tresor leerräumte, wurde die Frau unterdessen vom 26-jährigen Italiener mit Klebeband an den Stuhl gefesselt. Die Hände der Filialleiterin hat er mit Kabelbindern zusammengebunden, den Mund mit Klebeband zugeklebt. Die Frau sagte später gegenüber der Polizei aus, dass sie auf der Kappe des einen Täters die Aufschrift «Lacoste» habe lesen können.

Es war dann auch diese Mütze, welche die Polizei zu einem der Täter führte. Nur unweit vom Tatort entfernt, fand sie die besagte Lacoste-Mütze mit ausgeschnittenen Löchern für Mund und Augen sowie ein paar Handschuhe in einem Abfalleimer. Die DNA-Spur führte schliesslich zum mehrfach vorbestraften 26-jährigen Italiener. Dieser zeigte sich geständig, was auch das abgekürzte Verfahren möglich machte.

Der nun Verurteilte gab an, dass er sich spontan am Raubüberfall beteiligte, den sie am frühen Morgen zu Dritt verübt hatten. Die beiden anderen Beteiligten bestreiten, am Raubüberfall dabeigewesen zu sein und behaupten, dass sie lediglich reingezogen würden, da der Verurteilte sie hasse. Doch bereits gegen einen der beiden hat das Gericht sein Urteil gefällt. Ein 27-jähriger Bosnier wurde am 13. November 2014 des Raubes schuldig gesprochen. Er wurde zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten verurteilt, 12 Monate davon unbedingt. Das Urteil ist rechtskräftig. Gegen den dritten Mittäter läuft das Verfahren noch.

Ein spontaner Raubüberfall

Laut Aussage des geständigen Italieners, wurde er nur ein paar Stunden vor der Tat, gegen ein Uhr, in einem Restaurant in Emmenbrücke angesprochen, ob er sich an einem Raubüberfall beteiligen wolle. Er war nicht abgeneigt. In der Wohnung des einen Beteiligten besprachen sie das Vorgehen.

Bereits eine Nacht zuvor hatte einer der Dreien versucht, die Filiale zu überfallen. Nachdem er ein Loch in den Gitterzaun geschnitten hatte, wurde er aber von einem Anwohner gesehen und machte sich wieder davon. Da er bereits gesehen worden war, entschied das Trio, dass er draussen auf der Strasse warten solle, weshalb die Filialleiterin auch nur von zwei maskierten Männern berichtete.

Die drei liessen die Frau gefesselt und geknebelt zurück und flüchteten mit rund 40’000 Franken zurück in die Wohnung. Auf dem Weg dorthin entsorgte der Verurteilte Handschuhe und Mütze in einem Abfalleimer. In der Wohnung wurde die Beute aufgeteilt. Je 35 Prozent erhielten die beiden, die die Filiale ausgeraubt hatten, 30 Prozent der Schmiere-Stehende Dritte. Von dem Geld konnte die Polizei nichts mehr sicherstellen. Das erbeutete Geld habe er grösstenteils in Kokain und Prostituierte investiert, gestand der 26-Jährige.

Gericht verhängt 22 Monate Freiheitsstrafe

«Das Verschulden ist als schwer einzustufen. Der Beschuldigte hat aus Geldmangel entschlossen, sich an einem Raub zu beteiligen», hält das Kriminalgericht im abschliessenden Urteil fest. Den Entschluss beim Raub mitzumachen, habe er ohne Umschweife gefasst. Es habe keine Überredungskünste gebraucht. «Das Vorgehen – die Intensität beim Fesseln und Knebeln – war in hohem Mass übertrieben und zeugt von einer Gleichgültigkeit gegenüber dem Opfer», urteilt das Gericht weiter. Es verurteilte den Beschuldigten zu einer Freiheitsstrafe von 22 Monaten. Acht Monate davon muss er ins Gefängnis, für die restlichen 14 Monate hat das Gericht den bedingten Vollzug gewährt. Dies, bei einer Probezeit von vier Jahren und unter Anrechnung der 91 Tage U-Haft. Zusätzlich muss er eine Busse von 200 Franken bezahlen, da er gegen das Betäubungsmittelgesetz verstossen hat. Der Filialleiterin hat das Gericht eine Genugtuung in der Höhe von 10’000 Franken zugesprochen sowie Schadenersatz von rund 4’800 Franken. Die Verfahrenskosten von 13’500 Franken wurden dem Verurteilten auferlegt. Das Urteil vom 3. November ist rechtskräftig.

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