Zuger Online-Service prämiert – warum eigentlich?

Morgens um drei die Familienzulage beantragen? Bald möglich

Der Kanton Zug ist für eine neue E-Government-Lösung ausgezeichnet worden.

(Bild: zvg)

Bald können Zuger die Steuererklärung komplett elektronisch abwickeln. Das können aber auch andere Kantone in der Schweiz. Und trotzdem hat Zug in Berlin dafür einen Preis erhalten. Warum eigentlich? Die Pionierleistung von «Zuglogin» liegt anderswo begraben.

Die Zuger Bevölkerung und die Unternehmen im Kanton Zug sollen künftig Verwaltungsgeschäfte online abwickeln können. Dabei soll laut Kanton der grösstmögliche Schutz der persönlichen Daten gewährt werden. Nach dem Beantragen und Aktivieren eines Benutzerkontos können nun nämlich Behördengänge in Zug komplett elektronisch durchgeführt werden. Wenn die Mitarbeiter längst schlafen.

Für diesen neuen Online-Service hat der Kanton Zug, genauer gesagt das Amt für Informatik und Organisation (AIO), beim 16. E-Government-Wettbewerb in Berlin jüngst die Silbermedaille in der Kategorie «Bestes Infrastrukturprojekt» erhalten.

«Die Lösung ist innovativ, da unterschiedliche Fachanwendungen integriert werden und keine separierten Benutzerverwaltungen mehr notwendig sind», versichert Stephan Arnold, Leiter des AIO. Die elektronische Steuerlösung sei dabei nur eine dieser Fachanwendungen. «Der Kanton Zug bietet als erster Schweizer Kanton die rechtliche und technische Grundlage für sichere E-Government-Dienste an.»

«Der Kanton Zug bietet als erster Schweizer Kanton die rechtliche und technische Grundlage für sichere E-Government-Dienste an.»

Stephan Arnold, Leiter des Amts für Informatik und Organisation (AIO)

Andere Kantone würden laut Arnold zwar ebenfalls den Zugriff auf den eigenen Geschäftsfall und die elektronische Übermittlung erlauben. «Die Freigabequittung mit den Unterschriften – inklusive Doppelunterschrift bei Ehepartnern – muss aber per Briefpost dem Steueramt zugesandt werden.»

Mit digitaler Unterschrift

Mit «Zuglogin» können künftig Verwaltungsgeschäfte rund um die Uhr online abgewickelt werden. Es soll dabei der sichere Internetzugang zu den eigenen Daten und Geschäftsfällen des Kantons Zug und den Zuger Gemeinden gewährleistet werden.

Dies gilt für Einwohner sowie auch für Unternehmen. Eingaben und Gesuche können mit einer elektronischen Unterschrift versehen und online übermittelt werden. Die Verwaltung ihrerseits kann Entscheide, Verfügungen oder auch Bescheinigungen ebenfalls via «Zuglogin» online übermitteln.

Nachdem eine Person oder ein Unternehmen ein Benutzerkonto beantragt und aktiviert hat, können Behördengänge online durchgeführt werden, erklärt Arnold weiter. Es bietet begleitende Dienstleistungen an, wie zum Beispiel elektronische Unterschrift, digitale Signierung von Dokumenten, deren Validierung und die elektronische Zustellung.

Handelsregisterauszug, Wohnsitzbescheinigung und, und, und…

«Bereits heute ist der Online-Zugriff für Einwohnerinnen und Einwohner auf das eigene Konto der Steuerverwaltung möglich», sagt der Leiter des AIO. Zudem können «Eingaben der Parteien an das Verwaltungsgericht» auch in elektronischer Form unterschrieben und eingereicht werden.

Das Zuglogin-Team bei der Preisverleihung in Berlin (v.l.): Patrick Hengartner, Vize-Generalsekretär der Zuger Finanzdirektion, Rudolf Gisler, Projektleiter, und Stephan Arnold, Leiter des AIO.

Das Zuglogin-Team bei der Preisverleihung in Berlin (v.l.): Patrick Hengartner, Vize-Generalsekretär der Zuger Finanzdirektion, Rudolf Gisler, Projektleiter, und Stephan Arnold, Leiter des AIO.

(Bild: zvg)

Zu den Diensten können über das Benutzerkonto künftig weitere Geschäftsfälle aus verschiedenen Lebensbereichen über das Benutzerkonto online verfügbar gemacht werden – wie etwa die Einwohnerkontrolle mit verschiedenen Dienstleistungen, der Handelsregister- und der Grundbuchauszug sowie die Wohnsitzbescheinigung. Auch Angebote rund um Baueingaben sowie Sozialdienstleistungen wie beispielsweise die Familienzulage können elektronisch bearbeitet werden.

«Die Steuererklärung auf Papier ist auch weiterhin möglich.»

Stephan Arnold

Aber wie steht’s mit der Steuererklärung auf Papier – ist diese überhaupt noch zulässig in Zukunft? Schliesslich soll die Steuererklärung 2017 im Kanton Zug im nächsten Jahr, sprich: 2018, komplett elektronisch abgeschlossen werden können. 

«Die Steuererklärung auf Papier ist auch weiterhin möglich», beruhigt Stephan Arnold. «Das Gesetz verlangt, dass Bürgerinnen und Bürger die Wahlfreiheit haben.»

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2 Kommentare
  • Profilfoto von Wolfgang Holz
    Wolfgang Holz, 29.06.2017, 09:59 Uhr

    Sehr geehrter Herr Bernoulli,

    vielen Dank für den Hinweis. Sie haben natürlich recht. Ich habe die Änderung vorgenommen.

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  • Profilfoto von Bernoulli
    Bernoulli, 28.06.2017, 21:14 Uhr

    Sehr gehrter Herr Holz
    Bereits im 2003 hat die Schweiz per Volksabstimmung Beamte abgeschafft.
    Darf ich Sie bitten den Artikel entsprechend zu korrigieren
    Danke

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