Erster Urteilspruch im Tötungsfall von Emmenbrücke

Mord, Einbruch, Drogen: Ein Gerichtsurteil wie ein Krimi

Nachdem ein Pädophiler seine Gefängnisstrafe abgesessen hatte, fand man bei ihm erneut kinderpornographische Inhalte vor.

 

(Bild: Marek Brandt/fotolia.com)

Nach einem schweren Delikt ist ein Montenegriner vier Jahre in den Knast gewandert. Jetzt stellt sich heraus: Das waren eineinhalb Jahre zu viel. Die Folge: Eine saftige Genugtuung. Doch der Beschuldigte ist alles andere als ein Unschuldslamm.

Das Urteil des Kriminalgerichts liest sich wie ein «Tatort-Drehbuch». Es geht darin um mehrere spektakuläre Delikte, die in der Tötung eines Mannes in Emmenbrücke im November 2011 ihren traurigen Höhepunkt fanden. Dem Tötungsdelikt ging aber eine Reihe von Straftaten voraus, welche zwar weniger schwer wiegen, aber dennoch sehr bemerkenswert sind.

Der 30-jährige K. (Name der Redaktion bekannt) wurde letzten Sommer nach Montenegro ausgeschafft – nachdem er gut vier Jahre in der Schweiz sass. Das Urteil des Kriminalgerichts vom 30. Juni wurde am Mittwoch öffentlich gemacht. Die Abschiebung hatte aber nichts mit den Delikten zu tun: Die Aufenthaltsbewilligung war zum Zeitpunkt der Tat bereits abgelaufen.

Neun Schüsse auf das Opfer abgegeben

K. gehörte der Gruppe an, die am Tötungsdelikt in Emmenbrücke beteiligt waren: insgesamt drei Männer und eine Frau. Das Opfer war ein Asylsuchender, der vorübergehend und ohne Aufenthaltsberechtigung bei der Frau einquartiert war – mit deren Einverständnis nota bene. Die Frau liess den 23-jährigen Nigerianer bei sich wohnen, obwohl sie sich über die fehlende Aufenthaltsbewilligung im Klaren war. Ausserdem schlief sie mehrfach mit ihm. Weiter bezog offenbar die Frau Kokain vom Opfer und half ab und zu dabei, dieses weiterzuverkaufen.

Im November 2011 wurde der Asylsuchende zur persona non grata. Die Frau wollte, dass er ihre Wohnung wieder verlässt. Da der Mann aber nicht freiwillig aus dem Haus zu kriegen war, beauftragte die Frau ihren Freund N. M. damit, das Opfer «aus der Wohnung zu entfernen», wie es im Urteil heisst. Dieser trieb dafür zwei Mittäter zur Unterstützung in Form von zwei Kollegen auf, einer davon der Beschuldigte K. Dann kam es jedoch völlig anders: Anstatt den ungebetenen Gast hochkant rauszuwerfen, steckte M. dem Opfer eine Pistole in den Mund und drückte ab. Weitere acht Schüsse folgten, wobei nur einer sein Ziel verfehlte. Das Opfer starb noch in der Wohnung.

Vom Vorwurf der Beihilfe freigesprochen

Der Verurteilte K. war «bloss» der Fahrer an dem Abend. Er chauffierte den Täter M. und die anderen beiden Komplizen von der Ostschweiz zum Tatort. Dabei habe er Kenntnis davon gehabt, dass eine Waffe mitgeführt werde. Zusätzlich sei sich die Gruppe einig gewesen, dass der Rausschmiss des Opfers aus der Wohnung auch gewalttätig verlaufen könnte.

Im Urteil heisst es: «Darunter stellte sich der Beschuldigte vor, das Opfer zu packen und unter Anwendung eines Polizeigriffs vor die Tür zu stellen.» Das Gericht sah es als plausibel an, dass der Beschuldigte K. nicht damit gerechnet hatte, dass das Opfer getötet werden könnte. Aber er hätte eine Verletzung des Opfers willentlich in Kauf genommen, da er zu grober Gewalt bereit gewesen sei. Trotzdem: Der Tatbestand des Vorwurfs der Beihilfe zur vorsätzlichen Tötung war für das Gericht nicht erfüllt. In diesem wichtigen Punkt wurde K. im Urteil des Kriminalgerichts freigesprochen.

«Der Beschuldigte verliess den Tatort und distanzierte sich damit nach aussen hin erkennbar von der ersten Schussabgabe und den weiteren Handlungen von N. M.»

Aus dem Gerichtsurteil

Und tatsächlich, wenn man die Beweisführung liest, gibt es gute Argumente für das Urteil: Beispielsweise hätte der Täter M., wäre das Ziel von Anfang an die Ermordung des Opfers gewesen, nicht die Unterstützung von drei Komplizen gebraucht. Das lässt es plausibel erscheinen, dass K. fälschlicherweise davon ausging, nur als «Rauswerfer» und Chauffeur einbestellt worden zu sein.

Ausserdem konnte der Beschuldigte glaubwürdig darlegen, dass er sich bereits nach dem ersten Schuss vom Tatort entfernte. So schreibt das Urteil: «Der Beschuldigte verliess den Tatort und distanzierte sich damit nach aussen hin erkennbar von der ersten Schussabgabe und den weiteren Handlungen von M.»

Eine Intervention gegen den Täter habe man nicht erwarten können, so das Urteil. Aus zwei Gründen: Erstens kann man davon ausgehen, dass ein Schuss in den Rachen eines Menschen bereits tödlich ist. Zweitens könne man nicht verlangen, dass der Beschuldigte einen Mann mit einer geladenen Waffe angreift. Vor allem nicht, da dieser die Waffe gerade eben benutzt habe.

«Unter Schock» gerast – und geblitzt

Zwar habe die Gruppe das Opfer mit Gewalt aus der Wohnung werfen wollen und es sei allen bewusst gewesen, dass eine geladene Pistole mitgeführt wurde. Der spätere Täter K. hatte sie im Auto auf der Fahrt zur Tat herumgereicht. Jedoch müsse man davon ausgehen, dass der Beschuldigte lediglich glaubte, die Waffe werde als Drohmittel verwendet. Ausserdem sah es das Gericht als wahrscheinlich an, dass der Beschuldigte unter Schock stand: Er wurde nämlich auf der Rückfahrt in die Ostschweiz mit erhöhter Geschwindigkeit geblitzt, als er sich – nach eigenen Angaben – komplett verfahren habe.

«Mit dem Betreten der Wohnung hatte der Beschuldigte aber die Schwelle zum strafbaren Versuch überschritten.»

Aus dem Gerichtsurteil

Schuldig gesprochen wurde K. dafür der versuchten Nötigung. Das Gericht bestrafte damit das gewaltsame «Entfernen» des Opfers aus der Wohnung – zu welchem es durch den Tatverlauf gar nicht gekommen ist. Dennoch sagt das Urteil: «Mit dem Betreten der Wohnung hatte der Beschuldigte aber die Schwelle zum strafbaren Versuch überschritten.»

Gefängnisstrafe wegen verschiedener Delikte

Trotzdem wurde K. im letzten Sommer abgeschoben. Seine Aufenthaltsbewilligung war schon beim Tatzeitpunkt abgelaufen. Mit dem Urteil des Kriminalgerichts wurde er nun neben der Nötigung zusätzlich des Angriffs, des mehrfachen Diebstahls, der Sachbeschädigung, des Hausfriedensbruchs und mehrfachem Verstoss gegen das Waffen- und das Betäubungsmittelgesetz schuldig gesprochen. Eine ganz schön lange Liste.

Der Beschuldigte machte bereits im Vorfeld zum Tötungsdelikt auf sich aufmerksam. K. war Teil einer Einbrechertruppe, die im Mai 2011 in St. Gallen in zwei Firmengebäude einbrachen. Bei einer Baumaterialfirma stahlen die Täter 400 Franken in Kleingeld – dazu 25 Zigarettenstangen verschiedener Marken. Ausserdem versuchte man, den Tresor aus seiner Verankerung zu hebeln – allerdings vergeblich. Beim zweiten Unternehmen, einem Baumaschinenhersteller, leerten die Einbrecher die Kassen, insgesamt kamen dort rund 1400 Franken zusammen. Zusätzlich erbeuteten sie diverse Baumaschinen samt Zubehör im Wert von fast 8000 Franken.

Ein Teil der Maschinen fand die Polizei bei K. in der Wohnung. Ganz in Krimi-Manier ordnete man am Tatort gefundene Schuhsolenprofile dem Täter zu. Zudem wurde DNA-Spurenmaterial an den herausgezogenen Kabelsteckern sichergestellt. Auch diese konnten K. zugeordnet werden.

65’000 Franken Genugtuung für «Überstunden»

Der Beschuldigte wurde im Urteil des Kriminalgerichts zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Diese hat er aber bereits abgesessen, weil er seit 2012 in Untersuchungs-, danach in Abschiebungshaft sass. Da er seit rund vier Jahren ununterbrochen inhaftiert war, muss für die «Überstunden» hinter Gittern eine Genugtuung bezahlt werden: K. erhält 65’000 Franken, wovon er aber 44’000 gleich wieder abliefern muss. Damit werden ein Teil der Verfahrenskosten bezahlt. Gegen das Urteil wurde seitens der Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt.

Das Urteil ist also noch nicht rechtskräftig. Fraglich ist, was passiert, falls das Kantonsgericht die Lage anders beurteilt. Würde die Strafe verlängert, so könnte Montenegro die verbleibende Strafe selber vollziehen oder aber K. international ausschreiben. Dann würde er zurück in die Schweiz geschafft und müsste die Reststrafe hier verbüssen. Dies seien aber alles nur Spekulationen, sagt man bei den Luzerner Gerichten auf Anfrage.

Das Urteil für den Haupttäter und seine Freundin ist noch nicht gesprochen.

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