Anklage unter anderem wegen übler Nachrede

Mitte April muss Spiess-Hegglin vors Zuger Strafgericht

Die ehemalige Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin muss sich am 17. April vor dem Zuger Strafgericht verantworten. 

Die frühere Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin ist wegen übler Nachrede, Verleumdung und falscher Anschuldigung angeklagt – im Zusammenhang mit der Affäre bei der Zuger Landammann-Feier im Dezember 2014.

Das Gericht muss beurteilen, ob sie ihren Amtskollegen Markus Hürlimann (SVP) «wider besseren Wissens» eines Verbrechens beschuldigt hat.

Details aus der Anklageschrift dürften vor Prozessbeginn nicht publik gemacht werden, schreibt das Gericht. 

Der Zuger Prozess hat anscheinend Auswirkungen auf eine Verhandlung am Zürcher Obergericht. Die Zürcher Richter wollen zuerst das Resultat der Zuger Verhandlung abwarten, bevor sie ihrerseits den Prozess gegen «Weltwoche»-Autor Philipp Gut durchführen, wie «20 Minuten.ch» mitteilt.

Mitte April muss Spiess-Hegglin vors Zuger Strafgericht
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