Musik und Grill: Kuriose Impfaktion in Baar

«Mit einer Bratwurst wird der Impf-Druck nicht grösser»

Wer impft, kriegt eine Wurst. Jedenfalls an einem bestimmten Tag in Baar.

Im Rahmen der Impf-Woche des Bundes hat sich Baar etwas Lustiges ausgedacht. Ein Fest mit Wurst und Musik soll Ungeimpfte anlocken. Die Gemeinde weibelt damit, dass man sich die Testkosten quasi als «Chilbi-Batzen» sparen kann. Dass sich Ungeimpfte durch die Aktion unter Druck gesetzt fühlen, glaubt der Gemeindesprecher indes nicht.

Kein Goodie scheint zu abgefahren, um möglichst viele Menschen zum Impfen zu bringen. So gab es in Berlin bereits die «Langen Nächte des Impfens» in Club-Atmosphäre, in Thailand wurde unter Impfwilligen eine Kuh verlost, in den USA wurden Impfer mit der Aussicht auf Luxus-Kreuzfahrten, Millionengewinne und Universitätsstipendien angelockt. Oder aber mit Joints.

Demgegenüber erscheint die geplante Baarer Impfaktion blass. So blass wie die rohen Würste, die am Montag, dem 8. November, auf dem Grill landen. Denn, wer dann die Gelegenheit zur gemeindlichen Feierabend-Impfaktion im Schwesternhaus am Schopf packt, erhält als Dank eine Wurst und ein Getränk. Das alles unter dem sinnigen Motto «Jetzt gahts um d'Wurscht». Dies insbesondere im Hinblick auf die anstehende Chilbi, die wenige Tage darauf stattfindet.

Der Baarer Medienverantwortliche Silvan Meier erklärt: «Wir fanden, dass wohl kaum jemand bei dieser Impfaktion vorbeikäme, wenn wir bloss den Saal im Schwesternhaus öffnen, sonst aber nichts bieten. Auch war für uns klar, dass das Ganze nach Feierabend stattfinden soll, da die Leute dann Zeit haben, um in der Festbeiz zu verweilen.»

Zwar findet diese in kleinem Rahmen unter dem Pavillon beim Schwesternhaus statt, dennoch sei auch für musikalische Unterhaltung gesorgt. «Wir finden, dieses Gesellschaftliche passt gut zu Baar», so Meier. Aus diesem Grund und insbesondere, um zu zeigen, dass es keine Spaltung in der Gesellschaft zwischen Geimpften und (noch) nicht Geimpften gebe. Aus diesem Grund bestehe auch keine Covid-Zertifikatspflicht.

Monetäre Anreize waren kein Thema für die Gemeinde

«Einen Impf-Anreiz in monetärer Form zu leisten, war für uns nie ein Thema. Den Menschen Geld fürs Impfen zu geben, werte ich persönlich als falsches Signal», so der Kommunikationsbeauftragte.

Das Impf-Festlein hat die Gemeinde Baar nicht aus freien Stücken organisiert. «Zwischen dem 8. und dem 14. November findet die nationale Impfwoche statt. Der Kanton ist in der Folge auf die Gemeinden zugegangen mit dem Auftrag, einen Anlass durchzuführen. Dies an einem vorgegebenen Datum», sagt Meier.

In der Medienmitteilung, welche die Gemeinde Baar am Freitagmorgen verschickte, wird damit geweibelt, dass man sich einen «Chilbi-Batzen» sparen könne, wenn man sich nun impfen lasse. Als Kontext: Am Wochenende darauf findet in Baar die Chilbi statt. Diese wird zertifikatspflichtig durchgeführt. Und wer bereits einmal geimpft ist, darf sich gemäss Bestimmungen des Bundes gratis testen lassen.

Setzt man damit Ungeimpfte unter Druck?

Dieses «Cervelat-vor-die-Nase-halten» könnte bei Ungeimpften sauer aufstossen und als Druckausübung aufgefasst werden. Rechnet die Gemeinde mit entsprechenden Reaktionen? «Es ist sehr schwierig, diesbezüglich Prognosen aufzustellen. Ich kann mir jedoch nicht vorstellen, dass es zu Widerstand kommt», sagt Meier und ergänzt: «Viele Ungeimpfte fühlen sich wohl sowieso unter Druck gesetzt. Wegen einer Bratwurst wird dieser Druck nicht grösser.»

Wurst und Getränke. Das klingt für ungeimpfte Karnivoren vielleicht entzückend. Was haben die Vegis davon? «Es stehen auch vegetarische Würste im Angebot», sagt Meier, lacht, und sagt: «Die sind sogar ziemlich gut, habe ich mir sagen lassen.»

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4 Kommentare
  • Profilfoto von Padi
    Padi, 30.10.2021, 12:41 Uhr

    Etwas was freiwillig ist, braucht weder Druck noch Zwang oder Goodies. Spassig ist schon gar nicht.. Hört endlich auf damit!

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  • Profilfoto von Prof. Dr. Mabuse Arthur I
    Prof. Dr. Mabuse Arthur I, 29.10.2021, 18:59 Uhr

    Mal ganz ehrlich, der Bundesrat verstösst wegen seines Vorgehens seit geraumen gegen die Gesetze des Art. 6, 30 EpG, Art. 183 StGB, Art. 181 StGB, Art. 5 BV, Art. 258 StGB und die Kantone wollen daraus noch etwas Witziges machen. Was läuft hier eigentlich ab.

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    • Profilfoto von Möchtegern Jurist
      Möchtegern Jurist, 30.10.2021, 10:14 Uhr

      Hä? Die Gerichte sind da andere Meinung, und haben schon mehrmals bestätigt, dass der Bundesrat im Einklang mit Art. 6. Epg handelt.

      Übrigens Art. 6. Epg hat kein Absatz 30. Das jemand also gegen einen nicht existierenden Gesetzesartikel verstossen sollen könnte ist mir fragwürdig – ausser man kreiert eine Kafkaeskische Fantasiewelt wie Sie das tun.

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      • Profilfoto von Prof. Dr. Mabuse Arthur I
        Prof. Dr. Mabuse Arthur I, 30.10.2021, 16:41 Uhr

        Dann schauen Sie mal genau hin, beim Art. 30 EpG (Grundsatz – felex.admin). Im übrigen haben die o.g. Verstösse Staatsanwälte, Richter, Anwälte ausgearbeitet (die anonym bleiben wollen, weil sie Angst haben ihren AP zu verlieren). Also von Gerichten die anderer Meinung sind, kann nicht die Rede sein.

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