Mindestzinssatz bleibt unverändert
Die Pensionskassen-Guthaben sollen gleich hoch verzinst werden wie bisher: Der Bundesrat hat am Mittwoch beschlossen, dass der Zinssatz im kommenden Jahr bei einem Prozent bleibt. Die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge, in der Versicherungen und Sozialpartner vertreten sind, hatte dem Bundesrat Ende August empfohlen, den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge 2021 von 1 Prozent auf 0,75 Prozent zu senken. Der Bundesrat sei nun aber darüber informiert worden, «dass eine Überprüfung des Mindestzinssatzes in der beruflichen Vorsorge in diesem Jahr nicht notwendig ist», heisst es in einer Mitteilung.
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