Riesiges Reformpaket sorgt für rote Köpfe

Millionenstreit zwischen den Luzerner Gemeinden und dem Kanton

Der Kanton Luzern nimmt eine grosse Reform in Angriff.

(Bild: Montage les)

In Luzern ist eine grosse Aufräumaktion zwischen Kanton und Gemeinden geplant. Dabei geht es um hunderte Millionen Franken. Vieles ist noch unklar, die Kritik am Vorgehen gross. zentralplus beleuchtet acht wichtige Punkte.

Wer ist wofür zuständig und wer bezahlt? Das sind die beiden Grundfragen der Aufgaben- und Finanzreform 18 (AFR18). Der Name bezeichnet ein Gesamtpaket zu neuen Zuständigkeiten zwischen Kanton und Gemeinden. Der Kanton hat einen Vorschlag präsentiert – dieser wurde von den Parteien und einzelnen Gemeinden zerrissen. Irgendwie steckt bei der Reform der Wurm drin. Wie konnte es so weit kommen? Zeit, acht wichtige Punkte der AFR18 zu thematisieren.

1. Zauberwort: Entflechtung

Die AFR18 ist im weitesten Sinne eine grossangelegte Aufräum-Aktion zwischen dem Kanton und den Gemeinden, welche durch den Verband der Luzerner Gemeinden (VLG) repräsentiert werden. Die Schweiz zeichnet sich durch ein sehr föderales System aus. Eine Aufgabe soll auf der tiefstmöglichen Ebene angesiedelt werden. Klassischerweise sorgt der Bund etwa für die Armee, der Kanton für die Bildung und die Gemeinden für das Sozialwesen. 

Durch die stetig wachsende Komplexität wird die Anwendung dieses sogenannten Subsidiaritätsprinzips immer schwieriger. Deshalb ist es nun an der Zeit, für Ordnung zu sorgen (zentralplus berichtete).

2. Knackpunkt: Wer zahlt für die Schule?

Die Gemeinden stellen im Rahmen der Reform eine zentrale Forderung: Der Kanton soll sich neu mit 50 Prozent an den Kosten der Volksschulbildung beteiligen. Bisher lag dessen Anteil bei 25 Prozent. Die Gemeinden würden damit um 160 Millionen entlastet, der Kanton würde diesen Anteil übernehmen.

Hinter dieser Absicht steckt ein Wunsch der Gemeinden als Reaktion auf die zahlreichen Reformen der letzten Jahre (die sogenannte Reformitis). Diese wurden vom Kanton durchgeboxt und hatten grosse Kostenfolgen, dementsprechend waren die Gemeinden verärgert. Die Hoffnung: Wenn der Kanton mehr bezahlen muss, überlegt er sich Reformen zwei Mal.

3. Bedingung: Finanzielle Balance

Angenommen, die Bildungskosten werden künftig halb-halb getragen, entlastet das die Gemeinden und belastet den Kanton. Es geht da bereits um Verschiebungen von ganzen 160 Millionen Franken. Zudem soll der Wasserbau, darunter fällt etwa der Hochwasserschutz, künftig weitgehened vom Kanton finanziert werden. Das Thema Wasserbau ist insofern dringend, als dass die Gemeinden ihre Projekte sistiert haben, bis die Finanzierung gelöst ist.

Um dennoch die Reform ausbalanciert zu halten, will der Kanton bei der Verteilung der Steuereinnahmen künftig mehr Geld bei sich behalten. Auch sollen die Gemeinden bei etlichen Angelegenheiten stärker belastet werden, etwa den Prämienverbilligungen für Sozialhilfebezüger. 

Marcel Schwerzmann, Robert Küng und Paul Winiker bei der Präsentation des Reformpakets diesen Frühling.

Marcel Schwerzmann, Robert Küng und Paul Winiker bei der Präsentation des Reformpakets diesen Frühling.

(Bild: les)

Weil die Beträge jedoch zu gering sind, um eine einigermassen ausbalancierte Reform zu haben, plant die Luzerner Regierung einen Griff in die Trickkiste. Sie schlägt einen Steuerfussabtausch vor. Der Kanton würde demnach seine Steuern erhöhen und die Gemeinden zwingen, ihre Steuern im gleichen Mass zu senken. «Unschön und eigentlich eine föderalistische Todsünde», kommentierte Regierungsrat Paul Winiker diese Massnahme bei der Präsentation der AFR18.

Armin Hartmann vom VLG sagt: «Man muss eine Güterabwägung machen. Nur mit diesem einmaligen Eingriff in die Gemeindeautonomie kann eine künstliche Steuererhöhung verhindert werden.» Diese käme zustande, falls eine Gemeinde nicht mitziehen würde. Dass der Kanton den Steuerfuss der Gemeinden festsetze, sei unter dem alten Finanzausgleich für viele Gemeinden üblich gewesen.

4. Schwierigkeit: Rote Linien der Gemeinden 

Die 83 Luzerner Gemeinden sind bereit, zusätzliche Kosten von fünf Millionen Franken pro Jahr zu schlucken. Die Zusatzbelastung pro Gemeinde soll 60 Franken pro Einwohner nicht übersteigen. Davon ist die aktuelle Version meilenweit entfernt. Insgesamt 21 Millionen Mehrkosten würde der Kanton den Gemeinden aufbürden. Die Finanzen im Kanton geben seit Jahren viel zu diskutieren, während die Gemeinden tendenziell Überschüsse präsentieren. Deshalb ist es in den Augen der Regierung vertretbar, wenn die Gemeinden nun einen Teil zur Sanierung der Kantonsfinanzen leisten müssen. Der Regierung ist jedoch durchaus bewusst, dass diese Lücke noch verkleinert werden muss.

Denn einzelne Gemeinden würde es bei der aktuellen Version massiv treffen. So würde Meggen pro Einwohner und Jahr um 914 Franken mehr belastet. Deshalb hat eine Reihe von mehrheitlich wohlhabenden Gemeinden bereits auf diese Verwerfungen aufmerksam gemacht. Sie verlangen eine «AFR light» ohne Anpassung des Bildungskostenteilers (zentralplus berichtete).

Ebenfalls auf die Barrikaden geht die Stadt Luzern, welche als Nicht-Mitglied des VLG nur sporadisch in die Erarbeitung der AFR18 miteinbezogen wurde. Finanzdirektorin Franziska Bitzi Staub kritisiert konkret, dass die Stadt als grösste Gemeinde zu einem Härtefall werden würde. Bei der AFR18 ist nämlich vorgesehen, dass während einer Übergangsphase ein Ausgleichstopf installiert wird, um einzelnen Gemeinden mehr Zeit zu verschaffen, auf die Folgen der Reform zu reagieren. Die Stadt wäre betroffen.

5. Fakt: Uneinige Gemeinden

Während einzelne Gemeinden wegen den grossen Belastungen auf Konfrontation gehen, würde es auch grosse Gewinner der Reform geben. Insbesondere Gemeinden mit hohen Pro-Kopf-Kosten für die Volksschule würden zu den Gewinnern gehören. Am stärksten fällt dies in Altwis ins Gewicht. Die kleine Gemeinde im Seetal würde pro Bürger um über 1000 Franken entlastet.

Ganz eindeutig hat sich auch die Gemeinde Buchrain positioniert. Im Namen aller Ortsparteien greift SP-Präsidentin Klara Vogel die gutbetuchten Gemeinden in einem Leserbrief in der «Luzerner Zeitung» frontal an. «Wenn man bedenkt, dass die besagten Gemeinden im Durchschnitt über 3000 Franken mehr pro Einwohner einnehmen als wir, und dies notabene mit einem massiv tieferen Steuerfuss, ist die Vehemenz, mit der eine Mehrbelastung bekämpft wird, schon fast ein Hohn. Und zudem höchst unsolidarisch.»

6. Problem: Verstimmte Parteien

Bei den Parteien ist die Reform in ihrer momentanen Ausgestaltung komplett durchgefallen. Von einem «Zwischenergebnis mit vielen offenen Fragen», spricht die CVP. «Nicht umsetzbar und politisch inakzeptabel», lautet das Fazit der FDP. Als «unausgewogen und chancenlos» bezeichnet das Ganze die SP. Und die SVP («noch keine mehrheitsfähige Lösung») fürchtet sich davor, dass die Vorlage ein Gemeindereferendum provozieren und letztlich scheitern würde. Bei Grünen und Grünliberalen tönt es nicht anders. 

7. Herausforderung: Nächster Schritt

Der VLG will diese Reform. Die Regierung auch. Und die Parteien eigentlich auch, jedoch nicht in dieser Form. Die Verwaltung wird nun die offenen Punkte zu klären versuchen. Es scheint, als komme dies einer Quadratur des Kreises gleich. Von der Idee einer zweiten Vernehmlassung will die Regierung jedoch aus Zeitgründen nichts wissen, dies war von mehreren Seiten als sinnvolle Variante ins Spiel gebracht worden. 

Armin Hartmann (38), SVP-Kantonsrat, Ökonom und Gemeindeammann von Schlierbach

Armin Hartmann (38), SVP-Kantonsrat, Ökonom und Gemeindeammann von Schlierbach

(Bild: Jakob Ineichen)

Die überarbeitete Version geht in der Folge direkt in den Kantonsrat. VLG-Vertreter Hartmann ist optimistisch, dass die AFR18 mehrheitsfähig wird. «Eine Version light ist keine Option. Dass es nun einen Gesamtüberblick braucht, ist für den VLG unbestritten.» Hartmann hofft, dass die Finanzierungslücke dieser «sehr komplexen Vorlage» noch geschlossen werden kann. Die roten Linien des VLG seien legitimiert, sagt Hartmann zwar, lässt jedoch die Tür einen Spalt breit offen: «Einen gewissen Handlungsspielraum muss man in eine Verhandlung miteinbringen.» 

Was bleibt, ist der Zeitdruck. Die Regierung plant, die Reform auf den 1. Januar 2020 in Kraft zu setzen.

8. Grosswetterlage: Steuervorlage 17, Steuergesetzrevision 2020, AFR18

Die AFR18 ist nur eine Baustelle beim Kanton. Mit der Steuergesetzrevision 2020 ist er auch damit beschäftigt, die Nachfolgegesetzgebung der Steuervorlage 17 (Nachfolgeprojekt der Unternehmenssteuerreform III auf Bundesebene und aktuell in Verbindung mit dem AHV-Deal heisses Thema im Bundeshaus) bis Anfang 2020 fertigzustellen.

Diese Steuergesetzrevision hat ganz direkt mit der Finanzpolitik des Kantons zu tun. Der Kanton strebt auf Verlangen von SP, Grünen und CVP eine Feinjustierung der Steuerstrategie an. Finanzdirektor Marcel Schwerzmann sieht vor, die Firmensteuern und die Steuern für Reiche leicht zu erhöhen (zentralplus berichtete). Diese Vorlage befindet sich bis Ende August in der Vernehmlassung.

Diese Verknüpfung der verschiedenen Vorlagen sorgt für Diskussionsstoff. So wurde vielfach kritisiert, dass man nicht mit der Steuergesetzrevision die Löcher aus der AFR18 stopfen dürfe – dies steht aktuell noch zur Diskussion. Es ist nur einer von vielen Punkten, die bei den beiden Gross-Reformen noch zu reden geben werden.  

Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon