Milderes Urteil für Geschäftsfrau
In zweiter Instanz ist Susanne C. vom Luzerner Kantonsgericht zu 22 Monaten bedingt verurteilt worden. Die Geschädigten sind entsetzt darüber.
Wegen mehrfacher Misswirtschaft, Erschleichens falscher Beurkundungen und Unterlassungen der Buchführungen ist Susanne C.* vom Luzerner Kantonsgericht zu 22 Monaten Freiheitsstrafe bedingt verurteilt worden. Die Probezeit beträgt vier Jahre. Ausserdem muss C. dem Kantonsgericht Verfahrenskosten von rund 25’000 Franken bezahlen, berichtete «20 Minuten» am Sonntag.
Das Kriminalgericht verurteilte C. im letzten Jahr noch zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Die frühere Geschädtsfrau hätte den Konkurs mehrerer Firmen zu verantworten, aus denen sie jeweils gleich eine Nachfolgefirma gründete. Ausserdem erhielten Mitarbeiter Löhne nicht und C. kam auch anderen finanziellen Verpflichtungen nicht nach. Verteidigt wurde sie durch den Zürcher Staranwalt Valentin Landmann.
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