Kündigung wegen Sanierung

Mietstreit in Horw löst Verfahren bei der Schlichtungsstelle aus

Derzeit sind an der Stirnrütistrasse in Horw Wohnungen zur Zwischenvermietung ausgeschrieben. (Bild: Screenshot)

Eine Pensionskasse will ihre Liegenschaften an der Stirnrütistrasse in Horw sanieren – und kündigt deshalb 22 Mietparteien. Das Vorgehen löst nicht nur politische Entrüstung aus, sondern zieht nun auch mehrere Schlichtungsverfahren nach sich.

Ein Mietknatsch in Horw hat eine neue Eskalationsstufe erreicht. Zwei der Mieter lassen die Wohnungskündigung nicht auf sich sitzen – sie gehen juristisch dagegen vor. «Derzeit sind in dieser Sache zwei Verfahren bei der Schlichtungsbehörde Miete und Pacht hängig», bestätigt Christian Renggli, Sprecher der Luzerner Gerichte. Was steckt dahinter?

Die Eigentümerin der besagten Liegenschaften in Horw, die Pensionskasse der Marti AG, hat entschieden, die beiden Häuser in ihrem Besitz zu sanieren. Einerseits sollen die Bäder und Küchen erneuert werden und andererseits – und das ist entscheidend – wird ein Lift eingebaut. Um letzteres machen zu können, muss das Treppenhaus abgerissen werden. Heisst: Die Wohnungen sind für die Mieterinnen nicht mehr zugänglich.

Ohne Treppe kein Zugang zur Wohnung

«Das ist das entscheidende Kriterium», erklärt Daniel Gähwiler. Er ist Co-Geschäftsleiter des Mieterverbands Luzern. «Wenn sich Bauarbeiten in Anwesenheit von Mietern nicht durchführen lassen, ist eine Kündigung nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung in der Regel gerechtfertigt.»

Es gibt allerdings Ausnahmen. «Und zwar, wenn die Mieter glaubwürdig darlegen, dass sie während der Bauzeit an einem anderen Ort wohnen können und werden – und dies belegen, bevor die Kündigung in Kraft tritt.» Allerdings müssen die Betroffenen nach dem Umbau einen höheren Mietzins akzeptieren, sofern es zu einer Wertsteigerung gekommen ist.

Wohnungssuche braucht Zeit

Die Kündigung an sich ist ein Grund für die hängigen Verfahren bei der Schlichtungsbehörde. Der zweite ist die Mieterstreckung, welche ein Teil der Mieter fordert. «Die Immobilienverwalterin hat den Mietern auf Ende Februar oder Ende März gekündigt», erklärt Gähwiler. «Das klingt nach einer langen Frist. Tatsache ist aber, dass dort teils Familien leben, die im Quartier bleiben möchten, damit die Kinder nicht die Schule wechseln müssen. Je kleiner der Radius, desto schwieriger ist es, etwas zu finden.»

Der Fall hat neben der juristischen Komponente längst eine politische angenommen. Die L20 fordert den Gemeinderat in einem Vorstoss auf, die betroffenen Familien bei der Wohnungssuche zu unterstützen (zentralplus berichtete).

Zudem soll er mit der Hauseigentümerin über die Kündigungen verhandeln. Es bestehe der Verdacht, dass die Kündigungen primär aus Renditegründen erfolgt seien. Ob dieser Vorwurf zutrifft? Klar ist: Der Ausbaustandard wird durch den Umbau angehoben – und die Mieten steigen dadurch.

Eigentümerin will die Gebäude auf den aktuellen Stand bringen

Die beiden Mehrfamilienhäuser Stirnrütistrasse 41 und 43, Horw, stammen aus den Baujahren 1988 und 1987 und sind somit 33 respektive 34 Jahre alt. «Ausbau und Installationen der Gebäude befinden sich grösstenteils im ursprünglichen Zustand und sind aus nachvollziehbaren Gründen altershalber sanierungsbedürftig», heisst es vonseiten der Eigentümerin auf Anfrage von zentralplus. «Des Weiteren verfügen die vierstöckigen Häuser heute über keine Liftanlagen, was eine nicht mehr zeitgemässe Erschliessung vor allem der grossflächigen Wohnungen in den Ober-/Dachgeschossen darstellt.»

Im Rahmen der Gesamtsanierungen würden alle Wohnungen komplett renoviert (Küchen, Bäder, Fenster, Leitungen, Warmwasseraufbereitung etc.). Auch die Sicherheitsvorrichtungen würden den heutigen Normen angepasst. Im gleichen Zug werde pro Haus eine neue Liftanlage erstellt. «Dazu ist der komplette Abbruch der heute bestehenden Treppenanlagen notwendig, wodurch die Wohnungen nicht mehr erschlossen sind. Eine bewohnte Sanierung ist aufgrund der Eingriffstiefe unmöglich», heisst es in der Stellungnahme der Eigentümerin weiter.

Verwaltung bietet Hilfe bei der Wohnungssuche an

Zur Abfederung der Auswirkungen für die Mieterschaft seien proaktiv und freiwillig mehrere Massnahmen ergriffen worden. So seien die Kündigungen sehr frühzeitig erfolgt, nämlich elf respektive zwölf Monate im Voraus. Mieterinnen, welche eine neue Wohnung beziehen können, würden vorzeitig aus dem Mietvertrag entlassen. Zudem unterstütze die Verwaltung die Mieter bei Bedarf bei der Wohnungssuche.

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1 Kommentar
  • Profilfoto von peter s aus h
    peter s aus h, 07.06.2021, 07:41 Uhr

    34 jahre … ist noch nicht sehr alt …

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