Urteil wegen versuchter Tötung weitergezogen

Messerstecherei vor dem KKL: Fall geht in zweite Runde

Vor dem KKL kam es im Juli 2020 zu einer Messerstecherei, bei der ein Mann beinahe sein Leben verlor.

Am Europaplatz hat im Juli 2020 ein Mann vor dem KKL bei einer Messerstecherei auf einen anderen eingestochen. Um ein Haar wäre das Opfer gestorben. Der Beschuldigte wehrt sich nun gegen den Entscheid des Kriminalgerichts, ihn für sieben Jahre und neun Monate ins Gefängnis zu schicken.

Es war nicht das erste Mal, dass die beiden Männer aneinandergerieten. Doch dieses Mal endete die Messerstecherei vor dem KKL beinahe tödlich (zentralplus berichtete).

Es war gegen 21 Uhr als sich die beiden in dder Nähe des Schifflandungssteg Nr. 6 begegneten. Die beiden gingen direkt aufeinander zu, als sie sich sahen. Wobei der Beschuldigte gemäss Staatsanwaltschaft gleichzeitig nach dem roten Taschenmesser griff, das er in der Jackentasche hatte.

«Es herrschte von Anfang an eine aufgeheizte Stimmung zwischen den beiden», schreibt die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage. Beide pöbelten sich gegenseitig an und versuchten, sich gegenseitig leicht zu schubsen. Nur wenige Sekunden später eskalierte der Streit. Der Beschuldigte soll mit seiner rechten Hand – in der er
das zwischenzeitlich geöffnete Taschenmesser mit einer Klingenlänge von rund 6.1 cm hielt –
ausgeholt und damit unvermittelt in den Rücken und den Hals seines Gegners gestochen haben. Fünf Mal.

Danach kam es zu einer wüsten Schlägerei unter weiteren anwesenden Männern. Bis schliesslich die Polizei eingriff. Die Verletzungen des Opfers der Messerstecherei vor dem KKL waren lebensbedrohlich. Der Beschuldigte nahm aus Sicht des Kriminalgerichts seinen Tod in Kauf – und verurteilt ihn daher wegen versuchter vorsätzlicher Tötung und Raufhandel zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und neun Monaten.

Der Beschuldigte war zwar geständig, betonte aber wiederholt und inständig, den Streit nicht verursacht zu haben. Das Opfer habe ihn und seine Mutter immer wieder beleidigt und ihn am Wochenende zuvor verletzt habe.

Die Verteidigung hatte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren wegen Raufhandels mit einem gefährlichen Gegenstand gefordert, die Staatsanwaltschaft neun Jahre wegen versuchten Mordes. Das letzte Wort in dieser Sache ist noch nicht gesprochen. Gegen das Urteil wurde Berufung eingelegt. Als nächstes wird sich demnach das Kantonsgericht Luzern mit der Messerstecherei vor dem KKL beschäftigen.

Verwendete Quellen
  • Begründetes Urteil 106 21 61
  • Medienmitteilung der Luzerner Polizei zur Messerstecherei vor dem KKL
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1 Kommentar
  • Profilfoto von Murti Muheim
    Murti Muheim, 24.01.2022, 09:18 Uhr

    Und wie sieht es mit einem Landesverweis aus?!? Dieser wäre sehr wünschenswert und angemessen!

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