Vor Bundesgericht abgeblitzt

Messerstecher von Hohenrain muss definitiv ins Gefängnis

MIt einem Messer verletzte der Täter den Brasilianer tödlich. (Bild: Adobe Stock)

Im Jahr 2009 starb in Hohenrain ein Brasilianer durch einen Messerstich. Das Kantonsgericht hatte einen heute 33-jährigen Kosovaren schuldig gesprochen, was dieser vor Bundesgericht anfechten wollte. Nun ist klar: Er muss definitiv für sieben Jahre ins Gefängnis.

Es war ein äusserst komplizierter Fall mit vielen Beteiligten (zentralplus berichtete). Alle drei am Vorfall beteiligten Beschuldigten zogen das Urteil des Kantonsgerichts an das Bundesgericht weiter – mit Urteil vom 16. Juni wies das Bundesgericht nun die Beschwerden ab. Damit sind die Schuldsprüche des Kantonsgerichts rechtskräftig geworden. Die Täter müssen für drei, respektive sieben Jahren ins Gefängnis.

Neben dem Kantonsgericht hält es nun auch das Bundesgericht für erwiesen, dass nebst einem 38-jährigen Mazedonier und dem 33-jährigen Kosovaren ein weiterer, heute 29-jähriger Kosovare aktiv am Angriff auf die vier Brasilianer beteiligt war.

Dabei setzten nebst Faustschlägen und Fusstritten einen Hammer sowie Pfefferspray ein. Gestützt auf die Beweislage war für das Kantonsgericht eindeutig, dass einer der drei Beschuldigten das Opfer im Verlauf des Angriffs mit einem Messerstich getötet hat. 

Risiko einer tödlichen Verletzung in Kauf genommen

Der 33-jährige Kosovare, welcher gemäss Urteil des Kantonsgerichts den tödlichen Messerstich ausgeführt hat, machte unter anderem die Verletzung der Unschuldsvermutung geltend. Weiter rügte der Kosovare, eine eventualvorsätzliche Tatbegehung falle ausser Betracht.

In seinen Erwägungen kommt das Bundesgericht zum Schluss, dass wer im Rahmen einer dynamischen Auseinandersetzung einem Menschen unkontrolliert mit einem Messer in Bauch oder Brust steche, «das Risiko einer tödlichen Verletzung in Kauf nehme» und damit eventualvorsätzlich handle.

Damit bestätigte das Bundesgericht den Schuldspruch gegen den 33-jährigen Kosovaren wegen eventualvorsätzlicher Tötung und Angriffs bei einer Freiheitsstrafe von 7 Jahren und 2 Monaten.

Drei Jahre Haft für Mittäter

Auch die Strafen gegen einen 29-jährigen Kosovaren und einen heute 38-jährigen Mazedonier wurden bestätigt: Das Bundesgericht bestätigte daher die Verurteilungen wegen Angriffs zu einer Freiheitsstrafe von je 3 Jahren und 3 Monaten.

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