Angriff auf eigenen Schwiegervater

Messerstecher von Hochdorf wird zu 5 Jahren Haft verurteilt

Das Opfer erlitt teilweise 5cm tiefe Stichwunden (Symbolbild). (Bild: Symbolbild: Adobe Stock)

Weil er seine Tochter nicht sehen konnte, griff ein Mann in Hochdorf zu einem Springmesser und attackierte einen anderen Mann. Beim Opfer handelte es sich um den Schwiegervater des Täters. Das Luzerner Kriminalgericht hat den Angreifer nun zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt.

Der Vorfall ereignete sich im April 2018, als der Täter den Wohnort seiner Schwiegereltern in Hochdorf aufsuchte, wo die Mutter seiner 1,5 Jahre alten Tochter nach der Trennung lebte.

Der Mann gab vor Gericht an, er habe seine Tochter sehen wollen. Vor Ort traf er auf seinen Schwiegervater, der ihm den Zutritt verweigerte. Daraufhin entbrannte ein Streit. Wie «Pilatus Today» schreibt, hätte die Staatsanwaltschaft Luzern den Vorgang so beschrieben, dass der Täter mit einem Springermesser auf den Schwiegervater los sei und mehrfach zustach. Erst mit Hilfe der Noch-Ehefrau des Täters sei es dem Mann gelungen, den Angreifer abzuwehren.

Der Schwiegervater erleidet mehrere Schnitt- und Stichwunden, lebenswichtige Organe wurden jedoch verfehlt, wie das Luzerner Kantonsspital später feststellt.

Berufung bereits eingelegt

Der Angreifer floh vom Tatort und hat sich später der Polizei gestellt (zentralplus berichtete). Den Angriff gibt er vor den Behörden zu, bestreitet aber eine Tötungsabsicht. Er habe lediglich die Kontrolle verloren.

Das sieht das Luzerner Kriminalgericht anders. Der Mann wird wegen versuchter (eventual-)vorsätzlichen Tötung zu einer Haftstrasse von 5 Jahren und 7 Monaten verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Berufung wurde bereist eingelegt.

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